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Schiedspersonen

Das Schiedsamt

Schlichten statt richten: Prozesse kosten Geld, Zeit und Nerven. Es ist besser, einen Streit nach Möglichkeit außergerichtlich zu klären und hierbei helfen die Schiedspersonen. Meistens kann ein Streit im Gespräch mit den streitenden Parteien ohne großen Aufwand gütlich beigelegt werden.

Mehr Infos auf dieser Seite:




Kontakt

Stadt Lünen - Rechtsabteilung
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Telefon: 02306 104-1584
E-Mail: rchtsbtlnglnnd

Öffnungszeiten:
montags bis donnerstags: 8 bis 16 Uhr
freitags: 8 bis 12:30 Uhr


Verwandte Themen

Schiedsbezirke und Schiedspersonen

Das Stadtgebiet Lünen ist in 4 Schiedsbezirke aufgeteilt. Hier erfahren Sie, wer für Ihr Schlichtungsverfahren zuständig ist - grundsätzlich ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.

Schiedsfrau Regina Kesting

Regina Kesting
Alter Kirchweg 48
44534 Lünen

Telefon: 02306 755014
Stellvertretung: Schiedspersonen der Bezirke 2 und 4

Schiedsfrau Tatjana Kruse

Tatjana Kruse
Ort des Schlichtungsverfahrens:
mitmach.RAUM
Marktstraße 2 a
44534 Lünen

Tel.: 0162 7130774
Stellvertretung: Schiedspersonen der Bezirke 1 und 3

Schiedsmann Dominik Gad

Dominik Gad
Gahmener Str. 178 c
44532 Lünen

Tel.: 0176 72280733
Stellvertretung: Schiedspersonen der Bezirke 4 und 2

Schiedsfrau Gabriele Dengel-Lorenz

Gabriele Dengel-Lorenz
Schiedsraum: Am Kelmbach 52
44536 Lünen

Telefon: 0231 8808025
Stellvertretung: Schiedspersonen der Bezirke 3 und 1

Infos zum Schiedsamt

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Wer sich als Schiedsmann oder Schiedsfrau bewerben möchte, kann sich bei der Stadt Lünen, Rechtsabteilung (Telefon: 02306 104-1484/-1364) melden. Die Schiedsperson wird für eine Amtszeit von 5 Jahren vom Rat der Stadt Lünen bestellt.

Schiedsperson kann nicht sein, wer
a) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
b) unter Betreuung steht.

Schiedsperson soll nicht sein, wer
a) das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
b) in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;
c) durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat.

Die Schiedsperson führt das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durch. Zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gehören z.B. vermögensrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

In den sogenannten Privatklagesachen (Straftaten) ist der Gang zum Schiedsamt vorgeschrieben, bevor eine Privatklage vor Gericht erhoben werden kann. Hierzu gehören beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.

Die Gebühren des Schiedsamtes sind gesetzlich geregelt und belaufen sich im Regelfall auf 10 bis 25 Euro - im Einzelfall maximal 40 Euro. Zu diesen Gebühren kommen die Auslagen/Porto.

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.

Stadt Lünen
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen