Bauantrag: Genehmigungsfreistellung
Details
Für den Neubau, den Umbau oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen. In Einzelfällen bedarf es keine Baugenehmigung, sondern nur eine Anzeige bei der Gemeinde. Dieses Verfahren nennt man Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 63 BauO NRW 2018). Jedoch müssen diese Vorhaben in einem Geltungsbereich eines Bebauungsplans (B-Plans) nach § 30 BauGB liegen und dürfen keine Sonderbauten nach § 50 BauO NRW 2018 sein. Die Bauherrschaft bekommt in diesem Verfahren keine Baugenehmigung. Die Bauaufsicht kann aber während des Verfahrens erklären, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.
Kosten
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt.
Fristen
Die Anzeige ist ein Monate vor Baubeginn bei der Gemeinde einzureichen.
Unterlagen
Antragsformular
Lageplan / amtlicher Lagerplan M 1:500 (§ 3 BauPrüfVO)
Flurkarte (Deutsche Grundkarte, zur Bestellung siehe weiterführende Links)
Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:100
Amtlicher Vordruck – Baubeschreibung
Amtlicher Vordruck – Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben)
Formlose Betriebsbeschreibung (Ergänzung zum amtlichen Vordruck)
Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ)
Berechnung des umbauten Raumes (Volumen)
Berechnung der Zahl der Vollgeschosse
Berechnung der Wohn- und Nutzfläche
Nachweis der notwendigen Einstellplätze (Berechnung und Darstellung auf dem Lageplan)
bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)
ggf. Brandschutzkonzept (bei Sonderbauten)
Baustatistikvordruck (siehe weiterführende Links). Die Unterlagen sind mind. in dreifacher Ausfertigung einzureichen. (siehe §§ 1, 10, 11-13, 15-17, 20 BauPrüfVO)
Rechtsgrundlagen
Bauordnung für das Land NRW 2018 (BauO NRW 2018)
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Sonderbauverordnung (SBauVO)
Richtlinien
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Weiterführende Informationen
Ansprechpersonen: