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Bauantrag: Genehmigungsfreistellung

Details

Für den Neubau, den Umbau oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen. In Einzelfällen bedarf es keine Baugenehmigung, sondern nur eine Anzeige bei der Gemeinde. Dieses Verfahren nennt man Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 63 BauO NRW 2018). Jedoch müssen diese Vorhaben in einem Geltungsbereich eines Bebauungsplans (B-Plans) nach § 30 BauGB liegen und dürfen keine Sonderbauten nach § 50 BauO NRW 2018 sein. Die Bauherrschaft bekommt in diesem Verfahren keine Baugenehmigung. Die Bauaufsicht kann aber während des Verfahrens erklären, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss. 

Kosten

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt. 

Fristen

Die Anzeige ist ein Monate vor Baubeginn bei der Gemeinde einzureichen.

Unterlagen

  • Antragsformular

  • Lageplan / amtlicher Lagerplan M 1:500 (§ 3 BauPrüfVO)

  • Flurkarte (Deutsche Grundkarte, zur Bestellung siehe weiterführende Links)

  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:100

  • Amtlicher Vordruck – Baubeschreibung

  • Amtlicher Vordruck – Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben)

  • Formlose Betriebsbeschreibung (Ergänzung zum amtlichen Vordruck)

  • Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ)

  • Berechnung des umbauten Raumes (Volumen)

  • Berechnung der Zahl der Vollgeschosse

  • Berechnung der Wohn- und Nutzfläche

  • Nachweis der notwendigen Einstellplätze (Berechnung und Darstellung auf dem Lageplan)

  • bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)

  • ggf. Brandschutzkonzept (bei Sonderbauten)

  • Baustatistikvordruck (siehe weiterführende Links). Die Unterlagen sind mind. in dreifacher Ausfertigung einzureichen. (siehe §§ 1, 10, 11-13, 15-17, 20 BauPrüfVO)

Rechtsgrundlagen

  • Bauordnung für das Land NRW 2018 (BauO NRW 2018)

  • Baugesetzbuch (BauGB)

  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)

  • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

  • Sonderbauverordnung (SBauVO)

  • Richtlinien

  • Erlasse

Weiterführende Informationen

Ansprechpersonen: