Bauantrag: Werbeanlagen
Details
Für das Errichten, Aufstellen, Anbringen oder Ändern einer Werbeanlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen.
Kosten
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt.
Hinweise
Fristen
Vor Errichten, Aufstellen, Anbringen oder Ändern einer Werbeanlage.
Voraussetzungen
Die Unterlagen müssen vollständig sein. Das Vorhaben muss öffentlich-rechtlich zulässig sein.
Unterlagen
Antrag Werbeanlagen
Auszug aus der Flurkarte (zur Bestellung siehe weiterführende Links)
Bauzeichnungen
formlose Baubeschreibung
Farbiges Lichtbild oder eine farbige Lichtbildmontage
Angaben über die veranschlagten (geschätzten) Herstellungskosten – alle Unterlagen sind mind. zweifach einzureichen. (siehe § 14 BauPrüfVO)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel sechs Wochen. Nach § 71 Abs. 6 BauO NRW 2018 beginnt die Frist erst, wenn der Antrag vollständig ist und alle notwendigen Stellungnahmen eingeholt worden sind.
Rechtsgrundlagen
Bauordnung für das Land NRW 2018 (BauO NRW 2018)
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO),
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