Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen

Google Translate

Mit Google Translate kann luenen.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Lünen hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Bauantrag: Werbeanlagen

Details

Für das Errichten, Aufstellen, Anbringen oder Ändern einer Werbeanlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen. 

Kosten

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt. 

Hinweise

Fristen

Vor Errichten, Aufstellen, Anbringen oder Ändern einer Werbeanlage. 

Voraussetzungen

Die Unterlagen müssen vollständig sein. Das Vorhaben muss öffentlich-rechtlich zulässig sein. 

Unterlagen

  • Antrag Werbeanlagen

  • Auszug aus der Flurkarte (zur Bestellung siehe weiterführende Links)

  • Bauzeichnungen

  • formlose Baubeschreibung

  • Farbiges Lichtbild oder eine farbige Lichtbildmontage

  • Angaben über die veranschlagten (geschätzten) Herstellungskosten – alle Unterlagen sind mind. zweifach einzureichen. (siehe § 14 BauPrüfVO)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel sechs Wochen. Nach § 71 Abs. 6 BauO NRW 2018 beginnt die Frist erst, wenn der Antrag vollständig ist und alle notwendigen Stellungnahmen eingeholt worden sind. 

Rechtsgrundlagen

  • Bauordnung für das Land NRW 2018 (BauO NRW 2018)

  • Baugesetzbuch (BauGB)

  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)

  • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO),

  • Werbesatzung Stadtkern Lünen