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Bauantrag: Baugenehmigungsverfahren

Details

Für den Neubau, den Umbau oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen.

Große Sonderbauten, die einer intensiveren Prüfung unterliegen, sind in § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018 definiert und umfassen beispielsweise Krankenhäuser oder Gaststätten mit mehr als 200 Gastplätzen. Das sogenannte Vollverfahren (§ 65 BauO NRW 2018) für die Genehmigung solcher Sonderbauten ist besonders umfassend und detailliert, um die Sicherheit und den Schutz der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Es prüft alle relevanten Aspekte des Bauprojekts, von der Statik über den Brandschutz hin zu den Fluchtwegen, und stellt sicher, dass das Bauvorhaben den technischen Anforderungen und Sicherheitsstandards entspricht.

Kosten

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt. 

Fristen

Der Antrag sollte frühzeitig eingereicht werden. 

Voraussetzungen

Die Unterlagen müssen vollständig sein. Das Vorhaben muss öffentlich-rechtlich zulässig sein. 

Unterlagen

  • Antragsformular

  • Lageplan / amtlicher Lagerplan M 1:500 (§ 3 BauPrüfVO)

  • Flurkarte (Deutsche Grundkarte, zur Bestellung einer Flurkarte siehe weiterführende Links)

  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:100

  • Amtlicher Vordruck – Baubeschreibung

  • Amtlicher Vordruck – Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben)

  • Formlose Betriebsbeschreibung  (Ergänzung zum amtlichen Vordruck)

  • Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ)

  • Berechnung des umbauten Raumes (Volumen)

  • Berechnung der Zahl der Vollgeschosse

  • Berechnung der Wohn- und Nutzfläche

  • Nachweis der notwendigen Einstellplätze (Berechnung und Darstellung auf dem Lageplan)

  • bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)

  • Brandschutzkonzept

  • Barrierefrei-Konzept

  • Baustatistikvordruck (siehe weiterführende Links)

Alle Unterlagen müssen in mindestens dreifacher Ausfertigung eingereicht werden, wie es die §§ 1, 10, 11-13, 15-17, 20 der BauPrüfVO vorschreiben.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel drei Monate. Nach § 71 Abs. 6 BauO NRW 2018 beginnt die Frist erst wenn der Antrag vollständig ist und alle notwendigen Stellungnahmen eingeholt worden sind. 

Rechtsgrundlagen

  • Bauordnung für das Land NRW 2018 (BauO NRW 2018)

  • Baugesetzbuch (BauGB)

  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)

  • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

  • Sonderbauverordnung (SBauVO)

  • Richtlinien

  • Erlasse