Förderprogramm Fahrradanhänger (derzeit ausgesetzt)
Details
Mit einem Zuschuss in Höhe von 20 % des Anschaffungspreises (maximal jedoch 400,00 € pro Fördergegenstand) können sich Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Lünen ihren erworbenen Fahrradlasten-, Kinder- oder Hundeanhängern durch die Stadt Lünen fördern lassen.
Der vollständige Antrag und die dazugehörigen Unterlagen können an Stadt Lünen, Fachbereich Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung, Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen oder an die E-Mail-Adresse mobilitaet@luenen.de gesendet werden.
Kosten
Für die Beantragung einer Förderung entstehen keine Kosten.
Fristen
Der Antrag muss bis zu 6 Monate nach Anschaffung des Fahrradlasten-, Kinder- oder Hundeanhängers gestellt werden.
Voraussetzungen
Die antragstellende Person muss über einen Hauptwohnsitz in Lünen verfügen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit ca. 2 - 4 Wochen.
Rechtsgrundlagen
Richtlinie Förderprogramm Fahrradanhänger der Stadt Lünen