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Förderprogramm Fahrradanhänger (derzeit ausgesetzt)

Details

Mit einem Zuschuss in Höhe von 20 % des Anschaffungspreises (maximal jedoch 400,00 € pro Fördergegenstand) können sich Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Lünen ihren erworbenen Fahrradlasten-, Kinder- oder Hundeanhängern durch die Stadt Lünen fördern lassen.

Der vollständige Antrag und die dazugehörigen Unterlagen können an Stadt Lünen, Fachbereich Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung, Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen oder an die E-Mail-Adresse mobilitaet@luenen.de gesendet werden.

Kosten

Für die Beantragung einer Förderung entstehen keine Kosten.

Fristen

Der Antrag muss bis zu 6 Monate nach Anschaffung des Fahrradlasten-, Kinder- oder Hundeanhängers gestellt werden.

Voraussetzungen

Die antragstellende Person muss über einen Hauptwohnsitz in Lünen verfügen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit ca. 2 - 4 Wochen.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Förderprogramm Fahrradanhänger der Stadt Lünen