Beratung in Gleichstellungsfragen
Details
Was macht eigentlich eine Gleichstellungsbeauftragte? - Beispiele für Aufgaben und Tätigkeiten in der Kommune:
Vernetzung, Kooperation und Öffentlichkeitsarbeitsarbeit zum Thema Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit
Durchführung von Informations- und Kulturveranstaltungen zu frauenpolitischen Themen
Initiierung und Begleitung von Projekten
Erstberatung von Frauen, z. B. bei Trennung, Scheidung oder häuslicher Gewalt.
Beispiele für Aufgaben und Tätigkeiten in der Verwaltung:
Beratung der Verwaltungsleitung in gleichstellungspolitischen Fragen
Mitwirkung in Personal- und Organisationsangelegenheiten
Mitwirkung an der Erstellung und Fortschreibung des Gleichstellungsplans
Beratung von Beschäftigten, z.B. beim Aufstieg und der Karriereplanung, Elternzeit, bei sexueller Belästigung oder Mobbing.
Sie kooperiert in ihrer Arbeit mit vielfältigen Institutionen, Verbänden, Vereinen, kirchlichen Einrichtungen, um den verfassungsmäßigen Auftrag der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu erfüllen.