Beurkundung im Jugendamt
Details
Das Jugendamt führt die in § 59 SGB VIII genannten Beurkundungen durch. Dies sind unter anderem:
Anerkennung der Vaterschaft eines außerehelich geborenen Kindes, auch vor der Geburt
Erklärung der Zustimmung der Mutter zur Anerkennung der Vaterschaft
Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt für Kinder und junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr
Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt für die Mutter bzw. den Vater eines außerehelich geborenen Kindes (§1615 l BGB)
Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge für ein außerehelich geborenes Kind, auch vor der Geburt
Mutterschaftsanerkennungen (ggf. erforderlich bei Eltern, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben)
Kosten
Die Beurkundung beim Jugendamt ist kostenfrei.
Hinweise
Beurkundungen beim Jugendamt können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Ein Termin kann angefragt werden unter beistandschaften@luenen.de
Fristen
Eine kurzfristige Terminvergabe ist nicht möglich. In der Regel besteht eine Vorlaufzeit von 4-8 Wochen für einen freien Termin.
Voraussetzungen
Für die Beurkundung der abzugebenden Erklärung ist das persönliche Erscheinen unbedingt erforderlich. Eine Vertretung oder Vollmacht ist nicht möglich.
Außerdem ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen, wenn die Beteiligten nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
Unterlagen
Grundsätzlich ist ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild vorzulegen. Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Dies wird bei der Terminvereinbarung abgeklärt.
Bearbeitungsdauer
Ihre Anfrage nach einem Termin wird schnellstmöglich bearbeitet. In der Regel kann ein Termin in den nächsten 4-8 Wochen angeboten werden. Der Beurkundungstermin selbst dauert durchschnittlich ca. 40 Minuten.
Verfahrensablauf
Im Urkundstermin findet eine umfassende Belehrung über die rechtlichen Konsequenzen der abzugebenden Erklärung statt. Außerdem wird die Urkunde vor der Unterschrift laut vorgelesen. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein.