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Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Details

Eltern, die allein sorgeberechtigt sind für ein Kind oder bei gemeinsamer elterlicher Sorge das Kind überwiegend in ihrer Obhut haben, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das jugendamt bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen für das Kind.

Junge volljährige Personen können bis zu ihrem 21. Geburtstag vom Jugendamt in Unterhaltsfragen beraten werden. Auch ihnen kann in geeigneten Fällen eine Unterstützung angeboten werden.

Die Mutter eines Kindes hat in der Mutterschutzzeit einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen den Vater. Das Jugendamt kann die Mutter eines Kindes für ihre eigenen Unterhaltsansprüche in der Zeit sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes beraten und in geeigneten Fällen unterstützen.

Kann die Mutter nicht erwerbstätig sein, weil sie aufgrund der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft bzw. Geburt verursachten Krankheit dazu außerstande ist, hat sie selbst einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater. Dies gilt auch, wenn von der Mutter nicht erwartet werden kann, dass sie erwerbstätig ist, weil sie die Pflege und Erziehung des Kindes übernimmt. Auch in diesen Fällen kann das Jugendamt beratend und unterstützend Hilfe anbieten.

Betreut der Vater das Kind unmittelbar nach der Geburt hat er einen Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter. Auch in diesem Fall kann das Jugendamt eine Beratung und in geeigneten Fällen Unterstützung anbieten.

Kosten

Die Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt ist kostenfrei.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten. In der Regel wird das Jugendamt allerdings nur für zukünftige Unterhaltsansprüche eine Hilfestellung anbieten können.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt für eine Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sind ausschließlich die Unterhaltsberechtigten bzw. ihre berechtigten gesetzlichen Vertreter.

Unterlagen

Was im Einzelfall erforderlich ist, wird im persönlichen Gespräch geklärt.

Bearbeitungsdauer

In der Regel wird Ihnen nach Anfrage ein Termin zur Unterhaltsberatung innerhalb von 1-2 Wochen angeboten.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an beistandschaften@luenen.de. Es wird Ihnen schnellstmöglich ein Termin angeboten.