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Hausnummernvergabe

Details

Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Bei der Hausnummernvergabe handelt es sich um eine hoheitliche Maßnahme der Kommune. Sie dient zusammen mit der Benennung von Straßen der eindeutigen räumlichen Zuordnung von Gebäuden bzw. Grundstücken. Eine zugeteilte Hausnummer ist vom Eigentümer von der Straße aus deutlich sichtbar anzubringen. Eine gut lesbare Hausnummer dient Besuchenden, aber insbesondere Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei und Postzustellung als wichtige Orientierungshilfe. Im Notfall rettet eine schnell auffindbare Hausnummer Leben.

Kosten

Gebührenfrei.

Hinweise

Formloser Antrag und weitere Fragen bitte per E-Mail an liegenschaftsauskunft.42@luenen.de.

Telefon: 02306 104-1378 o. 02306 104-1408.

Fristen

Die Hausnummer darf nach schriftlicher Bestätigung der zuständigen Stelle am Gebäude angebracht werden.

Voraussetzungen

Die Vergabe der Hausnummer wird erst nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen.

Unterlagen

Benötigt wird ein formloser Antrag mit Angabe der Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück).

Bearbeitungsdauer

Zwei bis drei Wochen.

Verfahrensablauf

Bei Vorliegen eines Bauantrages wird die Hausnummer im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vergeben. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich. Soll die vormals festgesetzte Nummerierung geändert werden, weil etwa die Anliegerwohnung eine eigene Hausnummer benötigt, ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, in dem das berechtigte Interesse, die aktuelle Adresse und die Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück, Bauzeichnung) enthalten sind. Nachdem der schriftliche Antrag auf Zuteilung einer weiteren Hausnummer eingegangen ist, wird der Sachverhalt geprüft und im Anschluss eine schriftliche Bestätigung versendet.

Rechtsgrundlagen

§ 126 Baugesetzbuch (BauGB), § 14 Ordnungsbehördengesetz NW (OBG NW), § 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Lünen vom 16.02.2009.

Rechtsbehelf