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Vorkaufsrechtsbescheinigung

Details

Das Vorkaufsrecht ist eine Regelung, die es der öffentlichen Hand ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen Grundstücke zu erwerben, bevor diese an andere Interessenten verkauft werden. Die Prüfung dieses Rechts erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 24 bis 28 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie § 31 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG). Der Antrag kann ausschließlich durch den Notar bzw. die Notarin nach Abschluss eines Kaufvertrages gestellt werden.

Kosten

30 Euro für Bescheinigungen nach § 28 BauGB, kostenfrei für Bescheinigungen nach § 31 DSchG.

Unterlagen

Antrag des beurkundenden Notars möglichst in digitaler Form.

Bearbeitungsdauer

Zwei Wochen.

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Ausstellung eines Zeugnisses über die Nichtausübung bzw. das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes nach § 28 BauGB und § 31 DSchG erfolgt elektronisch im Rahmen einer Online-Lösung über den Beteiligungsserver Tetraeder. Notare werden gebeten, Antrage über diesen Onlinezugang zu stellen.

Rechtsgrundlagen

§§ 24 - 28 Baugesetzbuch (BauGB) und § 31 Denkmalschutzgesetz (DSchG).