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Frühe Hilfen, Familienhebamme, Familienkinderkrankenschwester, Familienbüro

Details

Im Rahmen der Frühen Hilfen haben ("junge") Eltern die Möglichkeit, Hilfen zu beantragen. Aktuell gibt es über das Familienbüro der Stadt Lünen die Möglichkeit einen Antrag auf die Unterstützung durch eine Familienhebamme/ Familienkinderkrankenschwester zu stellen. Diese Leistung wird hauptsächlich im familiären Umfeld durchgeführt.

Hinweise

Fristen

Der Antrag kann in der Schwangerschaft bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes gestellt werden.

Voraussetzungen

Die antragstellende Person muss in Lünen leben.

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Verfahrensablauf

Der Antrag kann zunächst mündlich über das Familienbüro/ Koordinierungsstelle Frühe Hilfen gestellt werden (sh. Hinweise).

Rechtsgrundlagen

§ 16 SGB VIII