Frühe Hilfen, Familienhebamme, Familienkinderkrankenschwester, Familienbüro
Details
Im Rahmen der Frühen Hilfen haben ("junge") Eltern die Möglichkeit, Hilfen zu beantragen. Aktuell gibt es über das Familienbüro der Stadt Lünen die Möglichkeit einen Antrag auf die Unterstützung durch eine Familienhebamme/ Familienkinderkrankenschwester zu stellen. Diese Leistung wird hauptsächlich im familiären Umfeld durchgeführt.
Hinweise
Fristen
Der Antrag kann in der Schwangerschaft bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes gestellt werden.
Voraussetzungen
Die antragstellende Person muss in Lünen leben.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen
Verfahrensablauf
Der Antrag kann zunächst mündlich über das Familienbüro/ Koordinierungsstelle Frühe Hilfen gestellt werden (sh. Hinweise).
Rechtsgrundlagen
§ 16 SGB VIII