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Aufbruchgenehmigungen

Details

Um eine öffentliche Verkehrsfläche für die Verlegung von Leitungen, Kabeln o. ä. im Zuge von Sanierungsarbeiten an privaten Gebäuden aufzugraben, ist neben der Verkehrsrechtlichen Anordnung durch den Fachbereich Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung auch eine Aufbruchgenehmigung des Straßenbaulastträgers - Fachbereich Straßenbau der Stadt Lünen - erforderlich.

Alle mit der Aufgrabung und der anschließenden Wiederherstellung der öffentlichen Verkehrsfläche verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

Das derzeit gültige Regelwerk für die Ausführung von Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Lünen ist einzuhalten.

Die Oberfläche an der Aufgrabungsstelle ist nach Beendigung der Tiefbauarbeiten unverzüglich endgültig herzustellen und dem Fachbereich Straßenbau zur Abnahme anzuzeigen.

Kosten

< 5 qm = 110 Euro

< 50 qm = 158 Euro

> 50 qm = 198 Euro

Fristen

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten beim Fachbereich Straßenbau einzureichen.

Voraussetzungen

Aufbruchgenehmigungen erhalten nur qualifizierte Straßenbaufirmen, die im Sinne des § 6 (3) VOB/A die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.

Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Aufbruchgenehmigung

  • Lageplan und/oder Bilder zu der geplanten Baumaßnahme

Bearbeitungsdauer

Ca. 2 - 3 Wochen

Verfahrensablauf

Der eingereichte Antrag wird durch den Fachbereich Straßenbau der Stadt Lünen aus technischer und verkehrsrechtlicher Sicht geprüft. Die Qualifikation des ausführenden Unternehmens wird ebenfalls geprüft.

Rechtsgrundlagen

  • § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW)

  • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lünen

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage erhoben werden.

Weiterführende Informationen

Die Beantragung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung beim Fachbereich Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung ist erforderlich.