Verlängerung der Geltungsdauer einer erteilten Aufbruchgenehmigung
Details
Sollte der Ausführungszeitraum einer Baumaßnahme überschritten werden, ist im Vorfeld eine Verlängerung der Geltungsdauer der Aufbruchgenehmigung erforderlich.
Der entsprechende Antrag ist beim Fachbereich Straßenbau unverzüglich bei Bekanntwerden der Verzögerung einzureichen.
Kosten
26 €
Fristen
Der Verlängerungsantrag ist umgehend bei Bekanntwerden der Verzögerung zu stellen.
Voraussetzungen
Aufbruchgenehmigungen erhalten nur qualifizierte Straßenbaufirmen, die im Sinne des § 6 (3) VOB/A die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
Unterlagen
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Aufbruchgenehmigung
Bearbeitungsdauer
Ca. 2 - 3 Wochen
Rechtsgrundlagen
§ 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW)
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lünen
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage erhoben werden.
Weiterführende Informationen
Eine Verlängerung des Ausführungszeitraumes der Verkehrsrechtlichen Anordnung beim Fachbereich Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung ist erforderlich.