Genehmigung und Verlängerung zur Veränderung der öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Überfahrt
Details
Eine Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße her erreichen zu können. Eine Bordsteinabsenkung ist dafür erforderlich. Außerdem erfordern Gehwegüberfahrten einen anderen Ausbau bzw. eine andere Befestigung als der Gehweg. Insofern ist eine bauliche Veränderung der öffentlichen Verkehrsfläche für eine Gehwegüberfahrt erforderlich.
Die Veränderung der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich eine Gehwegüberfahrt ist genehmigungspflichtig.
Online-Dienste
Kosten
110 Euro
Hinweise
Eine Genehmigung zur Veränderung der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich einer Überfahrt wird höchstens für ein Jahr erteilt. In diesem Zeitraum ist die Herstellung der Überfahrt durch ein Fachunternehmen zu veranlassen.
Die Veränderung der öffentlichen Verkehrsfläche darf nur durch qualifizierte Straßenbaufirmen, die im Sinne des § 6 (3) VOB/A die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen, durchgeführt werden.
Fristen
Wenn eine Gehwegüberfahrt vom Grundstückseigentümer gewünscht wird oder der Straßenbaulastträger im Zuge der Verkehrssicherungspflicht einen Ausbau fordert.
Voraussetzungen
Diese Genehmigung wird den Eigentümern eines Grundstückes erteilt.
Unterlagen
Antrag
Lageplan oder Bilder mit markiertem Standort der geplanten Gehwegüberfahrt
Bearbeitungsdauer
Ca. 2 - 3 Wochen
Verfahrensablauf
Der eingereichte Antrag wird durch den Fachbereich Straßenbau der Stadt Lünen aus technischer und verkehrsrechtlicher Sicht geprüft.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lünen
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage erhoben werden.