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Genehmigung und Verlängerung zur Veränderung der öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Überfahrt

Details

Eine Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße her erreichen zu können. Eine Bordsteinabsenkung ist dafür erforderlich. Außerdem erfordern Gehwegüberfahrten einen anderen Ausbau bzw. eine andere Befestigung als der Gehweg. Insofern ist eine bauliche Veränderung der öffentlichen Verkehrsfläche für eine Gehwegüberfahrt erforderlich.

Die Veränderung der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich eine Gehwegüberfahrt ist genehmigungspflichtig.

Kosten

110 Euro

Hinweise

Eine Genehmigung zur Veränderung der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich einer Überfahrt wird höchstens für ein Jahr erteilt. In diesem Zeitraum ist die Herstellung der Überfahrt durch ein Fachunternehmen zu veranlassen.

Die Veränderung der öffentlichen Verkehrsfläche darf nur durch qualifizierte Straßenbaufirmen, die im Sinne des § 6 (3) VOB/A die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen, durchgeführt werden.

Fristen

Wenn eine Gehwegüberfahrt vom Grundstückseigentümer gewünscht wird oder der Straßenbaulastträger im Zuge der Verkehrssicherungspflicht einen Ausbau fordert.

Voraussetzungen

Diese Genehmigung wird den Eigentümern eines Grundstückes erteilt.

Unterlagen

  • Antrag

  • Lageplan oder Bilder mit markiertem Standort der geplanten Gehwegüberfahrt

Bearbeitungsdauer

Ca. 2 - 3 Wochen

Verfahrensablauf

Der eingereichte Antrag wird durch den Fachbereich Straßenbau der Stadt Lünen aus technischer und verkehrsrechtlicher Sicht geprüft.

Rechtsgrundlagen

  • Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW

  • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lünen

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage erhoben werden.