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Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung

Details

Die gemeinsame Wahrnehmung der Erziehung und Versorgung der Kinder getrennt lebender Elternteile stellt Familien immer wieder vor große Herausforderungen. Die Klärung und Vereinbarung von Besuchskontakten zwischen den Elternteilen und Belange der Kommunikation und Entscheidung in wichtigen Fragen der Erziehung (z.B. Lebensmittelpunkt der gemeinsamen Kinder, Wahl der passenden Schule, wichtige medizinische Entscheidungen, Kontakt der Kinder zu Dritten) bringen Eltern nicht selten an ihre Belastungsgrenzen. Eltern haben gegenüber dem Jugendhilfedienst den Anspruch auf Beratung, Vermittlung und Unterstützung, um dieser Herausforderung Herr werden zu können. Die Leistungen des Jugendhilfedienstes reichen hierbei von Einzelberatung der betroffenen Elternteile, über die Durchführung gemeinsamer Vermittlungsgespräche bis hin zur Einleitung intensiverer Hilfeleistungen. Die hier beschriebenen Angebote sind Eltern stets frei zugänglich und finden auf rein freiwilliger Basis der Beteiligten statt. Der Jugendhilfedienst versteht sich in diesem Prozess als eine rein beratende und vermittelnde Instanz und ist in keiner Weise mit Entscheidungsbefugnissen über die Teilnahmerechte der betroffenen Eltern oder die Ausgestaltung der Absprachen der Kindeseltern untereinander ausgestattet.

Kosten

keine Kosten

Hinweise

Ansprechpersonen im Straßenverzeichnis (sh. Downloads)

Fristen

Voraussetzungen

Leistungsberechtigt sind alle Familien, deren Kinder bei einem sorgeberechtigten Elternteil in Lünen leben.

Unterlagen

keine

Bearbeitungsdauer

Termine zur Erstberatung können individuell mit den örtlich zuständigen Mitarbeitenden der Jugendhilfedienste vereinbart werden. Ergänzend finden außerhalb der Ferienzeiten wöchentliche Sprechstunden der Jugendhilfedienste in den Halte-Stellen der Stadt Lünen statt. Diese können ohne vorherige Terminabsprache genutzt werden

Rechtsgrundlagen

§ 17 SGB VIII

Weiterführende Informationen