Hilfe zur Erziehung
Details
Um Kinder, Jugendliche und Eltern in der Erziehung ausreichend zu unterstützen, hält die Abteilung Jugendhilfe und Förderung eine Vielzahl an ambulanten, teilstationären und vollstationären Hilfen bereit. Die Angebotspalette reicht hierbei von niederschwelligen Hilfen zur Unterstützung im familiären Alltag, über intensive ambulante pädagogische bzw. familientherapeutische Angebote im Lebensumfeld der Familien, bis hin zu intensiven vollstationären Angeboten in Kinder- bzw. Jugendwohngruppen oder Pflegefamilien. Die erforderliche Intensität und der Umfang der Hilfen werden individuell im Zusammenwirken mit den betroffenen Familien besprochen und erhoben. In Rahmen dieser pädagogischen Bedarfserhebung werden mit den beteiligten Familienmitgliedern wichtige Fragen wie z.B. nach der aktuellen familiären Situation, persönliche Ziele für eine Hilfe, vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten oder auch wichtige Unterstützer der Betroffenen geklärt, um zu einem umfassenden Bild über die Unterstützung suchenden Familien zu gelangen.
Kosten
Ambulante Hilfen sind für Kinder, Jugendliche und Eltern stets kostenfrei. Im Falle von (teil-) stationären Hilfen kann ein am Einkommen individuell berechneter Selbstkostenanteil anfallen. Ferner kann es zu einer Vereinnahmung des Kindergeldes kommen.
Hinweise
Ansprechpersonen im Straßenverzeichnis (sh. Downloads)
Fristen
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Voraussetzungen
Leistungsberechtigt sind alle Familien, deren Kinder bei einem sorgeberechtigten Elternteil in Lünen leben.
Unterlagen
Geburtsurkunde des Kindes
Nachweis über Sorgerechtsregelung (Negativbescheinigung Sorgeregister, Sorgeerklärung, Beschluss des Familiengerichts)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer eines Antrages kann sehr unterschiedlich ausfallen und hängt unmittelbar von der Komplexität des zu ergründenden Hilfebedarfes ab. Ferner kann es notwendig werden, im Kontakt mit weiteren Stellen (z.B. Schulen, Kindergärten, Kinder- Jugendtherapeuten) ergänzende Informationen einzuholen.
Rechtsgrundlagen
§§ 1, 2, 27, 36, 36a SGB VIII
Weiterführende Informationen
Erziehungsberatung, Trennungs- Scheidungsberatung, Hilfen für junge Volljährige, Ambulante Hilfen, (Teil-) Stationäre Hilfen), Pflegefamilien, Schulsozialarbeit