Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen

Google Translate

Mit Google Translate kann luenen.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Lünen hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Hilfe zur Erziehung

Details

Um Kinder, Jugendliche und Eltern in der Erziehung ausreichend zu unterstützen, hält die Abteilung Jugendhilfe und Förderung eine Vielzahl an ambulanten, teilstationären und vollstationären Hilfen bereit. Die Angebotspalette reicht hierbei von niederschwelligen Hilfen zur Unterstützung im familiären Alltag, über intensive ambulante pädagogische bzw. familientherapeutische Angebote im Lebensumfeld der Familien, bis hin zu intensiven vollstationären Angeboten in Kinder- bzw. Jugendwohngruppen oder Pflegefamilien. Die erforderliche Intensität und der Umfang der Hilfen werden individuell im Zusammenwirken mit den betroffenen Familien besprochen und erhoben. In Rahmen dieser pädagogischen Bedarfserhebung werden mit den beteiligten Familienmitgliedern wichtige Fragen wie z.B. nach der aktuellen familiären Situation, persönliche Ziele für eine Hilfe, vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten oder auch wichtige Unterstützer der Betroffenen geklärt, um zu einem umfassenden Bild über die Unterstützung suchenden Familien zu gelangen.

Kosten

Ambulante Hilfen sind für Kinder, Jugendliche und Eltern stets kostenfrei. Im Falle von (teil-) stationären Hilfen kann ein am Einkommen individuell berechneter Selbstkostenanteil anfallen. Ferner kann es zu einer Vereinnahmung des Kindergeldes kommen.

Hinweise

Ansprechpersonen im Straßenverzeichnis (sh. Downloads)

Fristen

Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Voraussetzungen

Leistungsberechtigt sind alle Familien, deren Kinder bei einem sorgeberechtigten Elternteil in Lünen leben.

Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Nachweis über Sorgerechtsregelung (Negativbescheinigung Sorgeregister, Sorgeerklärung, Beschluss des Familiengerichts)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer eines Antrages kann sehr unterschiedlich ausfallen und hängt unmittelbar von der Komplexität des zu ergründenden Hilfebedarfes ab. Ferner kann es notwendig werden, im Kontakt mit weiteren Stellen (z.B. Schulen, Kindergärten, Kinder- Jugendtherapeuten) ergänzende Informationen einzuholen.

Rechtsgrundlagen

§§ 1, 2, 27, 36, 36a SGB VIII

Weiterführende Informationen

Erziehungsberatung, Trennungs- Scheidungsberatung, Hilfen für junge Volljährige, Ambulante Hilfen, (Teil-) Stationäre Hilfen), Pflegefamilien, Schulsozialarbeit