Bestattungspflicht
Details
Ermittlung Bestattungsverpflichteter Angehöriger / Personen und deren Rangfolge sowie Anordnungen von Bestattungen bei fehlenden Bestattungsverpflichteten Angehörigen oder deren Verweigerung zur Bestattung.
Kosten
variierend
Fristen
Verfahrensablauf
Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.
Rechtsgrundlagen
§ 8 Abs. 1 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW)
Weiterführende Informationen
Telefon: 02306 104-1713