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Fristverlängerung nach Bestattungsgesetz - 10 Tages Frist

Details

Fristverlängerung für Erdbestattungen bzw. Einäscherungen

Kosten

25 Euro

Fristen

innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes

Unterlagen

Sterbeurkunde

Bearbeitungsdauer

1-2 Tage

Verfahrensablauf

wird als Dienstleistung über Ihren Bestatter durchgeführt/ beantragt

Rechtsgrundlagen

§ 13 Abs. 3 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW)

Weiterführende Informationen

Telefon: 02306 104-1713