Fristverlängerung nach Bestattungsgesetz - 10 Tages Frist
Details
Fristverlängerung für Erdbestattungen bzw. Einäscherungen
Kosten
25 Euro
Fristen
innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes
Unterlagen
Sterbeurkunde
Bearbeitungsdauer
1-2 Tage
Verfahrensablauf
wird als Dienstleistung über Ihren Bestatter durchgeführt/ beantragt
Rechtsgrundlagen
§ 13 Abs. 3 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW)
Weiterführende Informationen
Telefon: 02306 104-1713