Einkommensbescheinigung für Zinssenkungsantrag bei der NRW Bank
Details
Für die Beantragung einer Zinssenkung im Rahmen der Wohnraumförderung stellt die Stadt Lünen, Team Wohnen, dem/r Antragsteller:in eine Einkommensbescheinigung für die NRW Bank aus.
Kosten
Verwaltungsgebühr: 20 €
Fristen
Spätestens 4 Wochen vor dem Stichtag, den die NRW-Bank dem /der Antragsteller:in mitgeteilt hat.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung einer Einkommensbescheinigung ist die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen.
Unterlagen
Ausgefüllter Antrag auf Einkommensbescheinigung (sh. Antragsformulare)
Anschreiben der NRW-Bank
Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
Schulbescheinigung der Kinder ab dem 16. Lebensjahr
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, bitte vorab telefonisch erfragen (siehe Hinweise).
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird in der Regel die Einkommensbescheinigung innerhalb von 2 Wochen postalisch zugestellt.
Verfahrensablauf
Zur Beantragung der Einkommensbescheinigung ist vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren (siehe Hinweise).
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)