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Einkommensbescheinigung für Zinssenkungsantrag bei der NRW Bank

Details

Für die Beantragung einer Zinssenkung im Rahmen der Wohnraumförderung stellt die Stadt Lünen, Team Wohnen, dem/r Antragsteller:in eine Einkommensbescheinigung für die NRW Bank aus.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 20 €

Fristen

Spätestens 4 Wochen vor dem Stichtag, den die NRW-Bank dem /der Antragsteller:in mitgeteilt hat.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung einer Einkommensbescheinigung ist die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen.

Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Einkommensbescheinigung (sh. Antragsformulare)

  • Anschreiben der NRW-Bank

  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate

  • Schulbescheinigung der Kinder ab dem 16. Lebensjahr

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, bitte vorab telefonisch erfragen (siehe Hinweise).

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird in der Regel die Einkommensbescheinigung innerhalb von 2 Wochen postalisch zugestellt.

Verfahrensablauf

Zur Beantragung der Einkommensbescheinigung ist vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren (siehe Hinweise).

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Weiterführende Informationen