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Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen (derzeit ausgesetzt)

Details

Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung derzeit ausgesetzt

Die Stadt Lünen unterstützt ihre Bürger:innen dabei, Begrünungsmaßnahmen eigeninitiativ durchzuführen. Gefördert werden Dach- und Fassadenbegrünungen, die zu einer Verbesserung des Stadtklimas, der Regenwasserrückhaltung und zur Förderung der Biodiversität beitragen. Mit dem Förderprogramm setzt die Stadt Lünen die Maßnahme 49 aus dem Klimaschutzkonzept um.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Dachbegrünungen mit einer Substratstärke ab 10 cm und einer Mindestgröße von 10 m². Förderfähig sind insbesondere alle angemessenen Ausgaben für den Aufbau der Vegetationsschicht wie Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen. Darüber hinaus die Ausgaben für die Feststellung der Tragfähigkeit, Planung und Installation der Dachbegrünung durch ein Fachunternehmen.

Bei der Förderung von boden- und wandgebundenen Fassadenbegrünungen sind insbesondere alle angemessenen Materialausgaben für den Aufbau der Fassadenbegrünung, wie Rankhilfen, Saatgut oder Pflanzen förderfähig. Darüber hinaus die Ausgaben für zwingend erforderliche, vorbereitende Maßnahmen, für Entwurfs- und Planungsleistungen sowie für Ausführungsarbeiten durch ein Fachunternehmen.

Die extensive Begrünung von Garagen- und Carportdächern und Fassadenbegrünungen sind auch in Eigenleistung förderfähig. Im Falle der Erbringung von Eigenleistungen werden nur die aus den Rechnungen hervorgehenden Materialkosten berücksichtigt.

Wie hoch ist die Förderung?

Dachbegrünungen: Gefördert werden 50 % der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 50 € (extensive Dachbegrünung) bzw. 70 € (intensive Dachbegrünung) pro Quadratmeter begrünter Fläche. Je Maßnahme ist die Förderung auf eine Höchstsumme von 1.500 € begrenzt.

Fassadenbegrünung: Die Förderhöhe beträgt 50 % der förderfähigen Gesamtkosten. Je Maßnahme ist die Förderung auf eine Höchstsumme von 500 € begrenzt.

Wer kann die Zuschüsse beantragen?

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer:innen oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte), aber auch Mieter:innen / Pächter:innen mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eigentümerin / des Eigentümers. Die oder der Antragsberechtigte kann sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist mit dem Förderantrag ein bestandskräftiger Beschluss der Gemeinschaft vorzulegen.

Hinweise

Lüner Bürger:innen, deren Grundstück im Westen von Lünen-Brambauer liegt, empfehlen wir, ihr Vorhaben über das Förderprogramm „10.000 Grüne Dächer“ der Emschergenossenschaft bezuschussen zu lassen. Ob Ihr Grundstück im Fördergebiet liegt, können Sie hier prüfen. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.

Eigentümer:innen aus dem StadtGartenQuartier können eine Förderung für Dach- und Fassadenbegrünungen auch über das Fassaden- und Hofflächenprogramm beantragen. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.