Prävention Wohnungslosigkeit
Details
Das Angebot "Prävention vor Wohnungslosigkeit" richtet sich an Bürger und Bürgerinnen bei drohendem Wohnungsverlust. Das Angebot soll Bürger und Bürgerinnen dabei helfen, die eigene Wohnung nicht zu verlieren.
Wenn Sie Probleme bei der Zahlung der Miete haben, das Mietverhältnis gekündigt ist oder eine Räumungsklage erhalten haben: Nehmen Sie bitte unser Beratungsangebot zur Prävention von Wohnungslosigkeit in Anspruch.
Sprechzeiten im Rathaus
Montag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag bis Freitag: nach Vereinbarung
Kosten
kostenfrei
Fristen
unmittelbar nach Kenntnisnahme des Wohnungsverlustes
Voraussetzungen
Für alle in Lünen gemeldeten Einwohner und Einwohnerinnen ab 18 Jahre mit eigenem Mietvertrag
Unterlagen
Bewilligungsbescheid über Lohnersatz- oder Sozialleistungen
Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen bei Berufstätigen
Kündigungsschreiben des Mietverhältnisses
Schreiben zu einer bestehenden Räumungsklage
Personalausweis oder andere Passdokumente
Bewilligungsbescheide über sonstige Sozialleistungen
Bearbeitungsdauer
je nach Einzelfall 4 bis 6 Wochen
Rechtsgrundlagen
§ 36 Absatz 2 SGB 12
§ 22 Absatz 9 SGB 2