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Prävention Wohnungslosigkeit

Details

Das Angebot "Prävention vor Wohnungslosigkeit" richtet sich an Bürger und Bürgerinnen bei drohendem Wohnungsverlust. Das Angebot soll Bürger und Bürgerinnen dabei helfen, die eigene Wohnung nicht zu verlieren.

Wenn Sie Probleme bei der Zahlung der Miete haben, das Mietverhältnis gekündigt ist oder eine Räumungsklage erhalten haben: Nehmen Sie bitte unser Beratungsangebot zur Prävention von Wohnungslosigkeit in Anspruch.

Sprechzeiten im Rathaus

Montag: 8:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag bis Freitag: nach Vereinbarung

Kosten

kostenfrei

Fristen

unmittelbar nach Kenntnisnahme des Wohnungsverlustes

Voraussetzungen

Für alle in Lünen gemeldeten Einwohner und Einwohnerinnen ab 18 Jahre mit eigenem Mietvertrag

Unterlagen

  • Bewilligungsbescheid über Lohnersatz- oder Sozialleistungen

  • Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen bei Berufstätigen

  • Kündigungsschreiben des Mietverhältnisses

  • Schreiben zu einer bestehenden Räumungsklage

  • Personalausweis oder andere Passdokumente

  • Bewilligungsbescheide über sonstige Sozialleistungen

Bearbeitungsdauer

je nach Einzelfall 4 bis 6 Wochen

Rechtsgrundlagen

§ 36 Absatz 2 SGB 12
§ 22 Absatz 9 SGB 2