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Wohnungsaufsicht

Details

"Wohnraum muss sich zu jeder Zeit in einem Zustand befinden, der seinen Gebrauch zu Wohnzwecken ohne erhebliche Beeinträchtigungen zulässt." Die Wohnungsaufsicht überprüft in Verdachtsfällen, ob die Mindestanforderungen und Instandhaltungsgebote an Wohnraum eingehalten werden. Zudem soll die Überbelegung von Wohnraum und der nicht sachgemäße Betrieb von Unterkünften verhindert werden. Mieter können sich an die Wohnungsaufsicht wenden, wenn der Vermieter unverzichtbare Ausstattung wie z.B. die Versorgung mit Strom, Wärme, Wasser nicht sicherstellt. Fällt Ihnen als Anwohner auf, dass in Ihrer Nachbarschaft z.B. eine sogenannte "Massenunterkunft" betrieben wird, wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an die Wohnungsaufsicht der Stadt Lünen.

Kosten

kostenfrei

Voraussetzungen

Für alle Lüner Einwohner

Unterlagen

individuell

Bearbeitungsdauer

individuell

Rechtsgrundlagen

Wohnraumstärkungsgesetz