Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone
Details
Sie möchten die Fußgängerzone außerhalb der Be- und Entladezeiten befahren und benötigen die entsprechende Genehmigung.
Kosten
einzelfallabhängig, ab 25 € - Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Fristen
Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme zu stellen.
Voraussetzungen
es sollen Handwerkerarbeiten durchgeführt werden oder
es soll ein Umzug stattfinden
das Be- und Entladen kann nicht innerhalb der üblichen Zeiten stattfinden
Unterlagen
Kopie Personalausweis
Kopie Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen