Durchführung von Transporten an Sonn- und Feiertagen, Ferienreiseverordnung
Details
Sie möchten eine Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 (3) der Straßenverkehrsordnung für Transporte an Sonn- und Feiertagen oder der Ferienreiseverordnung stellen.
Kosten
einzelfallabhängig, von 10,20 € bis 767 € - Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise
Das Antragsformular gilt nur für Firmen mit Sitz in Lünen.
Fristen
Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme zu stellen.
Voraussetzungen
Eine Antragstellung kann i.d.R. nur durch eine Fachfirma erfolgen.
Unterlagen
Fracht- und Begleitpapiere
Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung (bei Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 km)
für grenzüberschreitenden Verkehr ein Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastwagen
den Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (Zulassungsbescheinigung Teil I); für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorisierung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich
bei Beantragung einer Dauergenehmigung ist außerdem ein Nachweis der Dringlicheit (z. B. durch Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer) beizulegen
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen