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Durchführung von Transporten an Sonn- und Feiertagen, Ferienreiseverordnung

Details

Sie möchten eine Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 (3) der Straßenverkehrsordnung für Transporte an Sonn- und Feiertagen oder der Ferienreiseverordnung stellen.

Kosten

einzelfallabhängig, von 10,20 € bis 767 € - Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise

Das Antragsformular gilt nur für Firmen mit Sitz in Lünen.

Fristen

Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme zu stellen.

Voraussetzungen

Eine Antragstellung kann i.d.R. nur durch eine Fachfirma erfolgen.

Unterlagen

  • Fracht- und Begleitpapiere

  • Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung (bei Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 km)

  • für grenzüberschreitenden Verkehr ein Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastwagen

  • den Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (Zulassungsbescheinigung Teil I); für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorisierung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich

  • bei Beantragung einer Dauergenehmigung ist außerdem ein Nachweis der Dringlicheit (z. B. durch Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer) beizulegen

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen