Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen und Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung/Mobilitätsbeeinträchtigung
Details
Sie möchten eine Ausnahmegenehmigung oder Parkerleichterung für Schwerbehinderte und/oder Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung bzw. Mobilitätsbeeinträchtigung erhalten.
Kosten
gebührenfrei
Fristen
Der Antrag kann jederzeit bei Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden.
Voraussetzungen
'"G" oder "G und B" mit mindestens einem Grad der Behinderung von 70 Prozent, Stoma-Träger, Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa.
Unterlagen
Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
Bearbeitungsdauer
einzelfallabhängig
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung