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Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen und Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung/Mobilitätsbeeinträchtigung

Details

Sie möchten eine Ausnahmegenehmigung oder Parkerleichterung für Schwerbehinderte und/oder Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung bzw. Mobilitätsbeeinträchtigung erhalten.

Kosten

gebührenfrei

Fristen

Der Antrag kann jederzeit bei Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden.

Voraussetzungen

'"G" oder "G und B" mit mindestens einem Grad der Behinderung von 70 Prozent, Stoma-Träger, Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa.

Unterlagen

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)

Bearbeitungsdauer

einzelfallabhängig

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung