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Ehefähigkeitszeugnis

Details

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung zur Eheschließung im Ausland. Das Standesamt des Wohnsitzes bescheinigt, dass der Eheschließung kein Ehehindernis, insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit oder ein Eheverbot, entgegensteht. Dieses Dokument bescheinigt, dass die beiden Verlobten einander nach deutschem Recht heiraten können, weshalb für die Ausstellung Unterlagen beider Personen notwendig sind. In manchen Fällen reicht zur Eheschließung im Ausland auch eine Meldebescheinigung mit Angabe zum Familienstand aus. Diese erhalten Sie beim Bürgerbüro. Welches Dokument das ausländische Standesamt konkret benötigt, erfragen Sie bitte bei dem Standesamt, wo Sie heiraten wollen.

Kosten

Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses fällt eine Gebühr von 45,00 Euro an.

Hinweise

Öffnungszeiten:

montags, dienstags und freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr
donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Fristen

Die Antragstellung ist nicht fristgebunden. Bitte kalkulieren Sie insbesondere eine längere Prüfungszeit ein, wenn einer der beiden Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat. Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellung 6 Monate gültig.

Voraussetzungen

Es dürfen keine Ehehindernisse vorliegen.

Unterlagen

Mindestens einer der Verlobten muss in Lünen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein oder der letzte Wohnsitz in Deutschland war in Lünen. Bestand niemals ein Wohnsitz in Lünen oder einer anderen Stadt in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Eine Beteiligte bzw. ein Beteiligter der geplanten Eheschließung muss

  •         deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger oder

  •         heimatlose Ausländerin bzw. heimatloser Ausländer oder

  •         Asylberechtigte bzw. Asylberechtigter oder

  •         ausländischer Flüchtling oder

  •         Staatenlose bzw. Staatenloser sein.

Die notwendigen Unterlagen sind abhängig u.a. vom Familienstand, Meldeverhältnissen, Staatsangehörigkeit.

Allgemein: 

  • Ausweisdokumente von beiden Verlobten

  • Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister von beiden Verlobten (bei Geburt in Deutschland; Geburtenregister aus Lünen können wir selbst ausdrucken) bzw. (bei Geburt im Ausland) ausländische Geburtsurkunden mit Übersetzung

  • Erweitere Melderegisterauskünfte von beiden Verlobten (vom Bürgerbüro; bei Wohnsitz in Lünen nicht notwendig)

  • Ggfls. Nachweis über Vorehen und deren Beendigung (Heiratsurkunde + rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk)

  • Geburtsurkunden von minderjährigen im Haushalt lebenden Kindern in Kopie 

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig vom Umfang der Prüfung. Wenn einer der beiden Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder eine ausländische Vorehe geprüft werden muss, kann die Prüfung 8-10 Wochen dauern.

Verfahrensablauf

Das Ehefähigkeitszeugnis muss persönlich oder schriftlich unter Vorlage der genannten Unterlagen beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Sofern festgestellt wird, dass keine Ehehindernisse vorliegen, wird das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung, Bürgerliches Gesetzbuch