Anmeldung und Abmeldung von Hunden
Details
Team Ordnungsangelegenheiten:
Nach dem Landeshundegesetz NRW kann es erforderlich sein, den eigenen Hund nicht nur zur Hundesteuer, sondern auch beim der örtlichen Ordnungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes anzuzeigen.
Eine solche Anzeigepflicht besteht für große Hunde, welche ausgewachsen eine Widerristhöhe von min. 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg erreichen bzw. bereits erreicht haben.
Ebenfalls besteht eine Erlaubnispflicht für die Haltung von gefährlichen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen. Zu den gefährlichen Hunden gehören die Rassen American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bulterrier und alle Kreuzungen mit min. einer dieser Rassen. Zu den Hunden bestimmter Rassen gehören die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und alle Kreuzungen mit min. einer dieser Rassen
Team Steuern:
Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.
Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Dazu zählt, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Das gilt auch für Fälle, in denen ein Hund in Pflege oder Verwahrung genommen oder auf Probe sowie zum Anlernen gehalten wird. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Folgemonats, nachdem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer in seinem Haushalt gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Folgemonats, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist.
Die Fälligkeitstermine für die Zahlung der Hundesteuer sind vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Auf Antrag und bei Erteilung einer Einzugsermächtigung kann die Steuer monatlich zum 1. eines Monats mit einem Zwölftel des Jahresbetrags festgesetzt werden. Bis zum Zugehen eines neuen Festsetzungsbescheides ist die festgesetzte Steuer über das Kalenderjahr hinaus zu den gleichen Fälligkeitsterminen weiter zu entrichten.
Online-Dienste
Kosten
Team Ordnungsangelegenheiten:
Ordnungsrechtliche Anmeldung großer Hunde: 25 Euro ; Haltungserlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes bzw. Hundes bestimmter Rasse: 30 - 100 Euro
Team Steuern:
Keine Gebühren für die Anmeldung zur Hundesteuer; Jährliche Steuern: 1 Hund: 108 €; 2 Hunde: je 120 €: 3 oder mehr Hunde: je 132 €; 1 gefährlicher Hund: 324 €; 2 gefährliche Hunde: je 360 €; 3 oder mehr gefährliche Hunde: je 396 €. Die Steuern werden mit Bescheid festgesetzt.
Hinweise
Die VHS Lünen bietet Kurse zum Thema Hund an:
VHS-Kurse Stichwort: "hund"
Fristen
Team Ordnungsangelegenheiten:
Grundsätzlich ist die haltende Person zur steuerlichen und ordnungsrechtlichen Anmeldung bei der Stadt Lünen innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme des Hundes in den Haushalt verpflichtet.
Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rasse ist jedoch vor der Anschaffung des Hundes ein Antrag auf Haltungserlaubnis bei der Ordnungsbehörde zu stellen. Das bedeutet, der Hund darf erst in den Haushalt aufgenommen werden, wenn eine solche Haltungserlaubnis durch die Ordnungsbehörde erteilt worden ist. Mit der Aufnahme des Hundes in den Haushalt ist dieser anschließend selbstständig bei dem Team Steuern für die Veranlagung zur Hundesteuer anzumelden.
Team Steuern:
Anmeldung zur Hundesteuer: spätestens 4 Wochen nach Aufnahme in den Haushalt; Abmeldung von der Hundesteuer: spätestens 4 Wochen nach Tod/Abgabe/Wegzug/Verlust
Voraussetzungen
Ordnungsbehörde: Einreichung aller benötigten Unterlagen
Team Steuern:
Der Hundehalter muss seinen Wohnsitz in Lünen haben. Alle volljährigen Halter im Haushalt müssen angegeben werden.
Unterlagen
Team Ordnungsangelegenheiten:
Haltungsanzeige großer Hund: Anmeldeformular, Nachweis über die persönliche Sachkunde, Nachweis über eine aktuell abgeschlossene Hundehalterhaftpflichtversicherung, Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung des Hundes ; Haltungserlaubnis gefährlicher Hund bzw. Hund bestimmter Rasse: Anmeldeformular, Nachweis über die persönliche Sachkunde, Nachweis über eine aktuell abgeschlossene Hundehalterhaftpflichtversicherung, Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung des Hundes, Nachweis der Zuverlässigkeit durch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
Team Steuern:
Für die Abmeldung von der Hundesteuer: Wenn vorhanden Euthanasiebescheinigung, Kaufvertrag oder andere Abgabenachweise. Bei Beantragung einer Steuerbefreiung: Schwerbehindertenausweis, Nachweis über die Ausbildung des Hundes (Geeignetheit)
Bearbeitungsdauer
Team Ordnungsangelegenheiten:
2 Wochen ab Vorlage aller benötigten Unterlagen
Team Steuern:
ca. 2 Wochen
Verfahrensablauf
Team Steuern:
Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen das Team Steuern der Stadt Lünen zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist unbegrenzt. Die Hundesteuermarke verbleibt im Eigentum der Stadt Lünen und muss bei Abmeldung des Hundes zurückgegeben werden. Sie ist nicht auf andere Hunde übertragbar.
Rechtsgrundlagen
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW)große Hunde: § 11 Landeshundegesetz NRW ; gefährliche Hunde: §§ 3 u. 4 Landeshundegesetz NRW; Hunde bestimmter Rasse: §§ 10 u. 4 Landeshundegesetz NRW ; Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Lünen (Hundesteuersatzung)
Rechtsbehelf
Team Steuern:
Gegen den Bescheid über die Hundesteuer kann innerhalb eines Monats bei der Stadt Lünen, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen, Widerspruch erhoben werden.