Verfügungsfonds Anmietung
Details
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt besonders frequenzbringende Angebote. Dazu zählen u.a.:
Einzelhandels- und Gastronomie-Start-Ups/Pop-up-Stores
Dienstleister mit Publikumsverkehr
Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
Showrooms des regionales Handels
urbane Produktion
kulturwirtschaftliche Nutzungen, bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Nutzungen
Bildungsangebot und/oder Kindertagesbetreuung
Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen
Wenn Sie weitere Ideen haben oder Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns an. Wenn Ihr Vorhaben passt und Sie an einer Anmietung interessiert sind, füllen Sie bitte unser Antragsformular aus und senden Sie uns die vollständigen Unterlagen zu.
Wie hoch ist die Förderung?
Bei der Anmietung eines Ladenleerstands kann eine Förderung bis zu 80 Prozent ausgesprochen werden.
Kosten
Für die Beantragung einer Förderung entstehen keine Kosten.
Fristen
Eine Antragstellung ist bis zum 30.09.2026, entsprechend der Fördermittelverfügbarkeit, möglich.
Voraussetzungen
Das Ladenlokal muss sich im Konzentratrionsbereich der Innenstadt befinden.
Die förderfähige Mietfläche beträgt bis zu 300 qm.
Die Laufzeit der Anmietung beträgt maximal zwei Jahre und umfasst den Zeitraum 2024 bis 2026.
Das Ladenlokal darf zuvor nicht mit einer Förderung aus dem "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren" angemietet worden sein.
Die bisherige Miete wird durch den/die Vermieter:in um 30 Prozent reduziert.
Vor Bewilligung der Förderung darf nicht mit der Maßnahme begonnen werden.
Unterlagen
ausgefüllter und unterschriebener Antrag
ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft
ausgefüllte Erklärung De-minimis
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (zu erhalten vom Antragsteller bei dem zuständigen Finanzamt)
Gewerbeanmeldung
aktueller Steuerbescheid (falls schon einer vorliegt, ansonsten Nachweis über die Vereinsgründung)
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung des Antrags erfolgt innerhalb von 2 Wochen. Der Abschluss des Mietvertrags hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht zu beziffern.
Verfahrensablauf
Der Förderantrag ist einschließlich der erforderlichen Unterlagen postalisch an die
Stadt Lünen
Team Klimagerechte Stadtentwicklung
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
oder an erlebnis.raum@luenen.de zu senden.
Die Antragstellung kann durch die Stadt Lünen unterstützt werden.
Rechtsgrundlagen
Grundlage für eine Bewilligung ist die aktuelle Richtlinie des Landesprogramms Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen.