Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen

Google Translate

Mit Google Translate kann luenen.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Lünen hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Fassaden- und Hofflächenprogramm StadtGartenQuartier

Details

Zur Aufwertung des StadtGartenQuartiers werden private Eigentümer:innen bei der Sanierung von öffentlich einsehbaren Fassaden- und Dachflächen sowie bei Begrünung und Herrichtung von gemeinschaftlich genutzten Garten- und Hofflächen finanziell unterstützt.

Gegenstand der Förderung können sein:

  • Fassadeninstandsetzung, -anstrich, -reinigung

  • Erneuerung der Dacheindeckung

  • Reparatur und Anstrich von Fenstern, Außentüren und Eingangsstufen im Zusammenhang mit einer Fassadeninstandsetzung

  • Graffitientfernung und -schutzanstrich

  • Herstellung von öffentlich zugänglichen Spielflächen

  • Entsiegelung und Begrünung von Hofflächen, mit dem Ziel der Herstellung von gemeinschaftlich genutzten Flächen

Kosten

Die Antragstellung bei der Stadt Lünen ist kostenfrei.

Fristen

Eine Antragstellung ist, abhängig von der Verfügbarkeit von Fördermitteln, unterjährig möglich bis 31.12.2026.

Voraussetzungen

  1. Die Immobilie befindet sich in der Gebietsabgrenzung "StadtGartenQuartier".

  2. Nachweis einer Beratung durch die Stadt Lünen.

  3. Die Maßnahmen müssen mietneutral durchgeführt werden.

  4. Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.

Weitere Bestimmungen gemäß der Richtlinie der Stadt Lünen zur finanziellen Förderung der Herrichtung privater Fassaden- und Hofflächen im Fördergebiet StadtGartenQuartier Münsterstraße.

Unterlagen

  • Nachweis zur Erstberatung durch die Stadt Lünen

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag

  • erforderliche Genehmigungen (gem. Richtlinien Pkt 2.8)

  • Fotos des Gebäudes vor Maßnahmenbeginn und nach Abschluss

  • Flächenermittlung

  • vermaßte Gestaltungsskizze bei Herrichtung von Hof- und Gartenflächen

  • Grundbuchblattabschrift oder -kopie als Eigentumsnachweis

  • mind. drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Fachbetrieben mit prüffähiger Flächenermittlung

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrags erfolgt innerhalb von maximal 4 Wochen.

Verfahrensablauf

Die Erstberatung führt der externe Dienstleister Höcker Project Managers im Auftrag der Stadt Lünen durch. Interessenten können unter der Telefonnummer 0234 325996122 und der Mailadresse stadtgartenquartier-luenen@hoecker-pm.com Kontakt aufnehmen.

Rechtsgrundlagen

Grundlage für eine Bewilligung ist die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023) und die Richtlinien der Stadt Lünen zur finanziellen Förderung der Herrichtung privater Fassaden- und Hofflächen im Fördergebiet StadtGartenQuartier Münsterstraße.