Fassaden- und Hofflächenprogramm StadtGartenQuartier
Details
Zur Aufwertung des StadtGartenQuartiers werden private Eigentümer:innen bei der Sanierung von öffentlich einsehbaren Fassaden- und Dachflächen sowie bei Begrünung und Herrichtung von gemeinschaftlich genutzten Garten- und Hofflächen finanziell unterstützt.
Gegenstand der Förderung können sein:
Fassadeninstandsetzung, -anstrich, -reinigung
Erneuerung der Dacheindeckung
Reparatur und Anstrich von Fenstern, Außentüren und Eingangsstufen im Zusammenhang mit einer Fassadeninstandsetzung
Graffitientfernung und -schutzanstrich
Herstellung von öffentlich zugänglichen Spielflächen
Entsiegelung und Begrünung von Hofflächen, mit dem Ziel der Herstellung von gemeinschaftlich genutzten Flächen
Kosten
Die Antragstellung bei der Stadt Lünen ist kostenfrei.
Fristen
Eine Antragstellung ist, abhängig von der Verfügbarkeit von Fördermitteln, unterjährig möglich bis 31.12.2026.
Voraussetzungen
Die Immobilie befindet sich in der Gebietsabgrenzung "StadtGartenQuartier".
Nachweis einer Beratung durch die Stadt Lünen.
Die Maßnahmen müssen mietneutral durchgeführt werden.
Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.
Weitere Bestimmungen gemäß der Richtlinie der Stadt Lünen zur finanziellen Förderung der Herrichtung privater Fassaden- und Hofflächen im Fördergebiet StadtGartenQuartier Münsterstraße.
Unterlagen
Nachweis zur Erstberatung durch die Stadt Lünen
ausgefüllter und unterschriebener Antrag
erforderliche Genehmigungen (gem. Richtlinien Pkt 2.8)
Fotos des Gebäudes vor Maßnahmenbeginn und nach Abschluss
Flächenermittlung
vermaßte Gestaltungsskizze bei Herrichtung von Hof- und Gartenflächen
Grundbuchblattabschrift oder -kopie als Eigentumsnachweis
mind. drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Fachbetrieben mit prüffähiger Flächenermittlung
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung des Antrags erfolgt innerhalb von maximal 4 Wochen.
Verfahrensablauf
Die Erstberatung führt der externe Dienstleister Höcker Project Managers im Auftrag der Stadt Lünen durch. Interessenten können unter der Telefonnummer 0234 325996122 und der Mailadresse stadtgartenquartier-luenen@hoecker-pm.com Kontakt aufnehmen.
Rechtsgrundlagen
Grundlage für eine Bewilligung ist die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023) und die Richtlinien der Stadt Lünen zur finanziellen Förderung der Herrichtung privater Fassaden- und Hofflächen im Fördergebiet StadtGartenQuartier Münsterstraße.