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Denkmalpflege - Eigentümerwechsel, Anzeige eines Eigentümerwechsels eines Denkmals

Details

Bei Veräußerung eines Denkmals haben der frühere und der neue Eigentümer den Eigentumswechsel unverzüglich der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen.

Der Ortswechsel eines beweglichen Denkmals ist ebenfalls innerhalb eines Monats vom Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten anzuzeigen.

Hinweise

Kontakt:

Untere Denkmalbehörde der Stadt Lünen
Catharina Osthues
Tel.: 02306 104-1550
E-Mail: denkmal@luenen.de

Begriffe im Kontext

Eigentümerwechsel, Denkmal, Verkauf