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Genehmigung von Veranstaltungen

Details

Öffentliche Veranstaltungen sind anzeigepflichtig. Die Ordnungsbehörde kann Veranstalterinnen und Veranstaltern Auflagen und Bedingungen auferlegen.

Kosten

keine

Fristen

Mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung, bei mehr als 1.000 Besuchenden mindestens 12 Wochen vorher.

Unterlagen

Schriftlich: detaillierte Beschreibung der Veranstaltung

Bearbeitungsdauer

je nach Einzelfall

Rechtsgrundlagen

§ 14 Ordnungsbehördengesetz NRW