Genehmigung von Veranstaltungen
Details
Öffentliche Veranstaltungen sind anzeigepflichtig. Die Ordnungsbehörde kann Veranstalterinnen und Veranstaltern Auflagen und Bedingungen auferlegen.
Kosten
keine
Fristen
Mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung, bei mehr als 1.000 Besuchenden mindestens 12 Wochen vorher.
Unterlagen
Schriftlich: detaillierte Beschreibung der Veranstaltung
Bearbeitungsdauer
je nach Einzelfall
Rechtsgrundlagen
§ 14 Ordnungsbehördengesetz NRW