Erlaubnisse nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz
Details
Erlaubnisse für die Störung der Nachtruhe oder die Benutzung von Tongeräten im öffentlichen Raum
Kosten
keine
Fristen
14 Tage vor geplanter Tätigkeit
Unterlagen
formloser Antrag
Bearbeitungsdauer
je nach Einzelfall
Rechtsgrundlagen
§§ 9 und 10 LImschG