Anwohnerparkausweis
Details
In manchen Wohngebieten ist das Parken generell oder über einen längeren Zeitraum nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz. Als Bewohner einer solchen Zone können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für das speziell ausgewiesene Gebiet.
Online-Dienste
Kosten
Je nach Zone 30,70 Euro bis 31,50 Euro. Für den Seepark Horstmar kostet ein kennzeichenbezogener Parkausweis 10 Euro, ein Besucherparkausweis 5 Euro.
Hinweise
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Freitag 8.00 Uhr – 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
Kontakt:
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@luenen.de
Tel. 02306 104-1722
Fristen
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Voraussetzungen
Sie sind in Lünen gemeldet und wohnen in einer der gekennzeichneten Parkzonen.
Für folgende Straßen können Bewohnerparkausweise ausgestellt werden:
Auf dem Weidkamp, Birkenweg, Friedenstr., Wilhelmstr., Roonstr., Rathenaustr.
Ernst-Waldschmidt-Str., Luisenhüttenstr., Schorlemmers Kamp
Viktoriastr. zwischen Wilhelmstr. und Westtangente
Borker Str. 1 - 13
Münsterstr. 184 - 196
Dortmunder Str. zwischen Ernst-Waldschmidt-Str. und Moltkestr.
Erzbergerstr., Cappenberger Str. 1 - 3, St. Marien-Kirchplatz
Graf-Adolf-Str.
Marienstr.
Gartenstr.
Silberstr., Pfarrer-Bremer-Str., Am Christinentor, von-Wieck-Str., Altstadtstr.
Ernst-Becker-Str.
Unterlagen
Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite), Meldebestätigung oder Aufenthaltstitel
Kopie Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Bescheinigung des Arbeitgebers/Halters (falls Sie nicht Halter:in des Fahrzeuges sind)
Rechtsgrundlagen
StVO (StVO - Straßenverkehrs-Ordnung (gesetze-im-internet.de))
GebOSt (GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (gesetze-im-internet.de))
in der jeweils gültigen Fassung.