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Kindersicher! Institutioneller Kinderschutz in Kita und Schule

Details

Im Grundgesetz ist der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung verankert.

Weitere, konkretisierende Gesetzgebungen basieren darauf und fordern alle Institutionen, die mit jungen Menschen arbeiten, dazu auf, Kinderschutz im eigenen Haus strukturell, handlungsorientiert, konzeptionell und partizipativ zu entwickeln. 

Aus diesem Grundgedanken heraus wurde in Kooperation zwischen der Koordination Kinderschutz und der Koordination Jugendhilfe - Schule der Stadt Lünen das Prozesshandbuch „Kindersicher! Institutioneller Kinderschutz in Kita und Schule“ 2024 erarbeitet. 

Das Prozesshandbuch verfolgt als Handlungsempfehlung analog das Ziel, Abläufe und Regelungen im Kinderschutz transparent zu machen, Sicherheit im Umgang mit dem Thema Kindeswohlgefährdung zu geben und Kinderschutzprozesse nachvollziehbar, verständlich und zusammenhängend zu erläutern. 

Hinweise

Matthias Kossow

Jugendhilfe und Förderung

Koordination Kinderschutz

Franz-Goormann-Str.2

44532 Lünen

Mobil: 0 151 14 10 85 37

E-Mail: Matthias.Kossow.21@luenen.de

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Institutionen können sich die Mappe kostenfrei downloaden und für eigene Handlungszwecke verwenden. Die fachlichen Inhalte basieren auf Rechtsgrundlagen und standardisierten Fachgrundlagen, sind aber z.B. bei den Verfahrensschritten an die Arbeitsprozesse des Jugendamtes Lünen orientiert.

Rechtsgrundlagen

KKG - Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz

SGB VIII - Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

KJSG - Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz)

Landeskinderschutzgesetz NRW

Weiterführende Informationen