Kindersicher! Institutioneller Kinderschutz in Kita und Schule
Details
Im Grundgesetz ist der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung verankert.
Weitere, konkretisierende Gesetzgebungen basieren darauf und fordern alle Institutionen, die mit jungen Menschen arbeiten, dazu auf, Kinderschutz im eigenen Haus strukturell, handlungsorientiert, konzeptionell und partizipativ zu entwickeln.
Aus diesem Grundgedanken heraus wurde in Kooperation zwischen der Koordination Kinderschutz und der Koordination Jugendhilfe - Schule der Stadt Lünen das Prozesshandbuch „Kindersicher! Institutioneller Kinderschutz in Kita und Schule“ 2024 erarbeitet.
Das Prozesshandbuch verfolgt als Handlungsempfehlung analog das Ziel, Abläufe und Regelungen im Kinderschutz transparent zu machen, Sicherheit im Umgang mit dem Thema Kindeswohlgefährdung zu geben und Kinderschutzprozesse nachvollziehbar, verständlich und zusammenhängend zu erläutern.
Hinweise
Matthias Kossow
Jugendhilfe und Förderung
Koordination Kinderschutz
Franz-Goormann-Str.2
44532 Lünen
Mobil: 0 151 14 10 85 37
E-Mail: Matthias.Kossow.21@luenen.de
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Institutionen können sich die Mappe kostenfrei downloaden und für eigene Handlungszwecke verwenden. Die fachlichen Inhalte basieren auf Rechtsgrundlagen und standardisierten Fachgrundlagen, sind aber z.B. bei den Verfahrensschritten an die Arbeitsprozesse des Jugendamtes Lünen orientiert.
Rechtsgrundlagen
KKG - Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
SGB VIII - Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
KJSG - Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz)
Landeskinderschutzgesetz NRW
Weiterführende Informationen
siehe auch: Kinderschutz beim Jugendhilfedienst