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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Details

Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte*r Bürger*in der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Sie können dann zum Beispiel an Wahlen in den Gemeinden, in den Bundesländern, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren. Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Außerdem gehören Sie dann zur Europäischen Union (EU). Sie können als Unionsbürger in jedes EU-Land einreisen und sich dort aufhalten (Freizügigkeit).

Auch außerhalb Europas können Sie ohne Visum in viele Länder reisen. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten: allgemeines Wahlrecht, alle staatsbürgerlichen Rechte, zum Beispiel Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit, unverwirkbares Aufenthaltsrecht, Zugang zum Beamtenstatus, Freizügigkeit in der Europäischen Union,

Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.

Unter welchen Bedingungen Sie eingebürgert werden können, ist im Abschnitt "Voraussetzungen" beschrieben. 

Kosten

Gebühren für die Einbürgerung werden erhoben in Höhe von 255 € pro Person.
Für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind beträgt die Gebühr 51 €. 

Hinweise

Team Staatsangehörigkeiten
E-Mail: einbuergerung@luenen.de
Telefon: 02306 104-1919

Fristen

Sofern die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen, ist die Antragstellung jederzeit nach vorheriger online Terminbuchung möglich.

Voraussetzungen

  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit

  • 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt

  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Loyalitätserklärung

  • keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebung

  • Lebensunterhalt wird für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen sichergestellt

  • keine Verurteilung zu einer Straftat

  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachzertifikat B1)

  • erfolgreich absolvierter Einbürgerungstest

  • Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular

  • gültiger Pass

  • gültiger elektronischer Aufenthaltstitel

  • Nachweise zum Personenstand (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde)

  • Einkommensnachweise

  • Nachweise zu den Sprachkenntnissen (B1, Zeugnisse)

  • Nachweis über erfolgreich absolvierten Einbürgerungstest (Leben in Deutschland)

  • Wohnungsgeberbescheinigung

  • Arbeitgeberbescheinigung

 Je nach Antrag werden weitere Unterlagen benötigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung von gestellten Einbürgerungsanträgen kann bis zu 12 Monate dauern. Sobald über den Antrag entschieden werden kann oder zur Bearbeitung weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie unaufgefordert Mitteilung.

Verfahrensablauf

Eine Terminabsprache zur Antragsabgabe ist unbedingt erforderlich. Falls vorab eine Beratung gewünscht wird, ist online ein Beratungstermin zu buchen.

Eine Online-Antragstellung ist möglich (siehe weiterführende Links, Einbürgerung online). Nach der digitalen Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Hierfür buchen Sie bitte vorab einen Online-Termin und bringen sämtliche Originaldokumente zur Vorsprache mit.

Rechtsgrundlagen

§§ 8 - 10 Staatsangehörigkeitengesetz (StAG)

Weiterführende Informationen