Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
Details
Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte*r Bürger*in der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Sie können dann zum Beispiel an Wahlen in den Gemeinden, in den Bundesländern, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren. Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Außerdem gehören Sie dann zur Europäischen Union (EU). Sie können als Unionsbürger in jedes EU-Land einreisen und sich dort aufhalten (Freizügigkeit).
Auch außerhalb Europas können Sie ohne Visum in viele Länder reisen. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten: allgemeines Wahlrecht, alle staatsbürgerlichen Rechte, zum Beispiel Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit, unverwirkbares Aufenthaltsrecht, Zugang zum Beamtenstatus, Freizügigkeit in der Europäischen Union,
Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.
Unter welchen Bedingungen Sie eingebürgert werden können, ist im Abschnitt "Voraussetzungen" beschrieben.
Online-Dienste
Kosten
Gebühren für die Einbürgerung werden erhoben in Höhe von 255 € pro Person.
Für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind beträgt die Gebühr 51 €.
Hinweise
Team Staatsangehörigkeiten
E-Mail: einbuergerung@luenen.de
Telefon: 02306 104-1919
Fristen
Sofern die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen, ist die Antragstellung jederzeit nach vorheriger online Terminbuchung möglich.
Voraussetzungen
geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Loyalitätserklärung
keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebung
Lebensunterhalt wird für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen sichergestellt
keine Verurteilung zu einer Straftat
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachzertifikat B1)
erfolgreich absolvierter Einbürgerungstest
Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands
Unterlagen
ausgefülltes Antragsformular
gültiger Pass
gültiger elektronischer Aufenthaltstitel
Nachweise zum Personenstand (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde)
Einkommensnachweise
Nachweise zu den Sprachkenntnissen (B1, Zeugnisse)
Nachweis über erfolgreich absolvierten Einbürgerungstest (Leben in Deutschland)
Wohnungsgeberbescheinigung
Arbeitgeberbescheinigung
Je nach Antrag werden weitere Unterlagen benötigt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung von gestellten Einbürgerungsanträgen kann bis zu 12 Monate dauern. Sobald über den Antrag entschieden werden kann oder zur Bearbeitung weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie unaufgefordert Mitteilung.
Verfahrensablauf
Eine Terminabsprache zur Antragsabgabe ist unbedingt erforderlich. Falls vorab eine Beratung gewünscht wird, ist online ein Beratungstermin zu buchen.
Eine Online-Antragstellung ist möglich (siehe weiterführende Links, Einbürgerung online). Nach der digitalen Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Hierfür buchen Sie bitte vorab einen Online-Termin und bringen sämtliche Originaldokumente zur Vorsprache mit.
Rechtsgrundlagen
§§ 8 - 10 Staatsangehörigkeitengesetz (StAG)