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Denkmalpflege - Denkmalrechtliche Erlaubnisse

Details

Für Maßnahmen, die in die Substanz von Denkmälern / Gartendenkmälern / Bodendenkmälern eingreifen oder diese optisch verändern, ist nach §§ 9, 13 und 15 Denkmalschutzgesetz NRW eine Erlaubnis erforderlich. Wenn Sie eine Maßnahme planen, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig unverbindlichen Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde aufzunehmen.

Hinweise

Untere Denkmalbehörde der Stadt Lünen
Catharina Osthues
Tel.: 02306 104-1550
E-Mail: denkmal@luenen.de

Begriffe im Kontext

denkmal, baudenkmal, bodendenkmal, denkmalbereich,