Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister (Sorgebescheinigung)
Details
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind oder waren und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) bekommen.
Eintragungen im Sorgeregister liegen vor, wenn:
Sorgeerklärungen abgegeben wurden,
aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung das Sorgerecht den Eltern gemeinsam übertragen wurde oder
das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung der Mutter ganz oder teilweise entzogen und auf den Vater übertragen wurde.
Kosten
Die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister ist kostenfrei.
Fristen
Es gibt keine gesetzlichen Fristen. Wie alt die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister sein darf, hängt von der Institution ab, die den Nachweis fordert.
Voraussetzungen
Die Bescheinigung kann nur der Mutter ausgestellt werden. Die Mutter darf mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet (gewesen) sein. Die Mutter muss in Lünen wohnen. Es liegt kein Eintrag im Sorgeregister vor.
Unterlagen
In der Regel sind keine Unterlagen erforderlich. In Einzelfällen, sind ggf. erforderliche Unterlagen abzusprechen.
Bearbeitungsdauer
Wenn das Kind in Lünen geboren ist, sollte Ihnen die schriftliche Auskunft innerhalb weniger Tage zugehen.
Falls das Kind in einer anderen Stadt geboren ist, muss zunächst die Auskunft beim Jugendamt am Geburtsort des Kindes eingeholt werden, was zusätzlich einige Tage dauern kann.
Verfahrensablauf
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus. Die Bescheinigung wird per Post an Ihre Meldeanschrift versandt.