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Luftbildauswertung / Kampfmittelauswertung

Details

Eine Luftbildauswertung ist durch den Grundstückseigentümer, oder bei Vorliegen eines berechtigten Interesses von Jedermann bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen. Die Ordnungsbehörde berät und begleiten den Bauherrn bei allen weiteren Schritten, zumal dieser verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks ist. Er ist deshalb verpflichtet - vor Baubeginn im Zuge der Genehmigungsplanung - entsrechende regelgerechte Untersuchungen zur Belastung des Baubereichs mit Kampfmitteln und eine Ausräumung eines etwaigen Kampfmittelverdachtes unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik zu veranlassen um so die ordnungsgemäße Kampfmittelfreigabe zu erwirken.

Kosten

Die Kampfmittelerkundung ist gebührenfrei.

Hinweise

Hinweise zur Kostentragung: Runderlass des Ministeriums des Innern - Runderlass Kostentragung in der Kampfmittelbeseitigung - 36-54.01 -

Fristen

Spätestens mit Erteilung der Baugenehmigung, wir empfehlen den Antrag bereits mit dem Bauantrag zu stellen.

Voraussetzungen

Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.

Unterlagen

Es wird ein Lageplan des zu begutachtenden Grundstücks mit dem Maßstab 1 : 5000 benötigt.

Bearbeitungsdauer

4 bis 6 Wochen

Verfahrensablauf

siehe Anlage

Rechtsgrundlagen

§§ 4, 12 ArbSchG Gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Bauherr verpflichtet, die Grundsätze des Arbeits-

schutzgesetzes (ArbSchG) bei der Planung zu berücksichtigen und sowohl während der Planung als

auch der Ausführungsphase koordinieren zu lassen.