Luftbildauswertung / Kampfmittelauswertung
Details
Eine Luftbildauswertung ist durch den Grundstückseigentümer, oder bei Vorliegen eines berechtigten Interesses von Jedermann bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen. Die Ordnungsbehörde berät und begleiten den Bauherrn bei allen weiteren Schritten, zumal dieser verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks ist. Er ist deshalb verpflichtet - vor Baubeginn im Zuge der Genehmigungsplanung - entsrechende regelgerechte Untersuchungen zur Belastung des Baubereichs mit Kampfmitteln und eine Ausräumung eines etwaigen Kampfmittelverdachtes unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik zu veranlassen um so die ordnungsgemäße Kampfmittelfreigabe zu erwirken.
Online-Dienste
Kosten
Die Kampfmittelerkundung ist gebührenfrei.
Hinweise
Hinweise zur Kostentragung: Runderlass des Ministeriums des Innern - Runderlass Kostentragung in der Kampfmittelbeseitigung - 36-54.01 -
Fristen
Spätestens mit Erteilung der Baugenehmigung, wir empfehlen den Antrag bereits mit dem Bauantrag zu stellen.
Voraussetzungen
Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.
Unterlagen
Es wird ein Lageplan des zu begutachtenden Grundstücks mit dem Maßstab 1 : 5000 benötigt.
Bearbeitungsdauer
4 bis 6 Wochen
Verfahrensablauf
siehe Anlage
Rechtsgrundlagen
§§ 4, 12 ArbSchG Gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Bauherr verpflichtet, die Grundsätze des Arbeits-
schutzgesetzes (ArbSchG) bei der Planung zu berücksichtigen und sowohl während der Planung als
auch der Ausführungsphase koordinieren zu lassen.