Verfahrenslotsin Eingliederungshilfe - Verfahrensunterstützung
Details
Junge Menschen mit (drohender) Behinderung benötigen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft häufig unterschiedliche Unterstützungsleistungen. Diese Leistungen werden durch verschiedene Institutionen und Träger erbracht. Im Dschungel dieser Zuständigkeiten ist es für anspruchsberechtigte Personen häufig schwierig, einen Zugang zur Rehabilitationslandschaft zu bekommen und die passenden Angebote zu finden.
Die Verfahrenslotsin bietet hierbei Orientierung und Unterstützung,
indem individuell und unabhängig auf das jeweilige Beratungs- und Unterstützungsanliegen eingegangen wird
bedarfsgerechte Angebote für die jeweilige Lebenssituation und passende Ansprechpartner vermittelt werden
bei der Zusammenarbeit mit Institutionen unterstützt wird
auf die Erfüllung der individuellen Teilhaberechte der leistungsberechtigen Personen hingewirkt wird.
Wenn Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen möchten, wenden Sie sich bitte für eine Beratung an das Fachteam 35a der Eingliederungshilfe.
Kosten
Die Leistung ist kostenfrei.
Hinweise
Fristen
keine Frist
Voraussetzungen
Das Unterstützungsangebot richtet sich an junge Menschen mit (drohender) Behinderung im Alter von 0 - 26 Jahren und deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte, die in Lünen leben.
Unterlagen
Wenn Hilfe bei der Zusammenarbeit mit Einrichtungen gebraucht wird, kann es nötig sein, eine Erlaubnis zur Weitergabe von Informationen (sog. Schweigepflichtsentbindung) einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Das Beratungs- und Unterstützungsangebot ist freiwillig. Es passt sich an die Wünsche und Bedürfnisse der jungen Menschen an. Das Angebot kann einmalig oder auch über einen längeren Zeitraum genutzt werden.
Verfahrensablauf
Die Unterstützungsangebot kann jederzeit d.h. im gesamten Eingliederungshilfeverfahren z.B. von der Antragsstellung bis hin zum Leistungsbezug in Anspruch genommen werden.
Die Verfahrenslotsin berät und begleitet nur auf Wunsch der jungen Menschen mit (drohender Behinderung) und ihren Angehörigen.
Diese können gerne per E-Mail oder Telefon Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen.
Bei Bedarf kann ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden.
Rechtsgrundlagen
§ 10b SGB VIII