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Biotonne - Befreiung vom Benutzungszwang

Details

Es besteht die Möglichkeit, sich als Eigentümer:in vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne befreien lassen. Hierfür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Faktisch muss nachgewiesen werden, dass Bioabfälle auf dem vorhandenen Grundstück fachgerecht kompostiert werden. Zudem muss die Möglichkeit gegeben sein, den Kompost auf demselben Grundstück aufzubringen und dies auch tatsächlich zu tun. Die Möglichkeit hierzu ist gemäß Satzung gegeben, wenn pro Person, die auf dem Grundstück wohnt, jeweils 25 Quadratmeter Nutzfläche vorhanden sind.

Begriffe im Kontext

Biotonne, Biomüll, Kompost, Benutzungszwang, Befreiung, Gebühren