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Antrag auf Baumfällung

Details

Ausnahme bzw. Befreiung von § 4 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Lünen.

Kosten

Für den Antrag und die Bearbeitung fallen keine Gebühren an.

Hinweise

Kosten fallen erst im weiteren Verlauf der Bearbeitung, wenn statt einer Ersatzpflanzung die Alternative einer Ausgleichszahlung beantragt und genehmigt wird.

Fristen

Antragsstellung ist jederzeit möglich, Bearbeitungszeitraum bis zu sechs Wochen.

Voraussetzungen

Vollständig ausgefüllter Baumfällantrag (Name, Anschrift, wenn möglich (freiwillig) Telefon-Nr. und Mailadresse für gegebenenfalls bestehende Rückfragen, Begründung (Fällgrund) mit den dazugehörigen Unterlagen.

Unterlagen

Lageplan, in dem der/die beantragte/Beantragten Baum/Bäume markiert ist/sind; kurzer Ortsbeschreibung des/der Standortes/Standorte, z.B. Garten, Grundstücksgrenze,...), Fotos des/der beantragten Baumes/Bäume

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeit mind. 4 bis 6 Wochen

Rechtsgrundlagen

Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Lünen in der aktuellen, gültigen Fassung

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz NRW - LNatSchG NRW)

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage erhoben werden.

Weiterführende Informationen

Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Lünen.