Antrag auf Baumfällung
Details
Ausnahme bzw. Befreiung von § 4 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Lünen.
Online-Dienste
Kosten
Für den Antrag und die Bearbeitung fallen keine Gebühren an.
Hinweise
Kosten fallen erst im weiteren Verlauf der Bearbeitung, wenn statt einer Ersatzpflanzung die Alternative einer Ausgleichszahlung beantragt und genehmigt wird.
Fristen
Antragsstellung ist jederzeit möglich, Bearbeitungszeitraum bis zu sechs Wochen.
Voraussetzungen
Vollständig ausgefüllter Baumfällantrag (Name, Anschrift, wenn möglich (freiwillig) Telefon-Nr. und Mailadresse für gegebenenfalls bestehende Rückfragen, Begründung (Fällgrund) mit den dazugehörigen Unterlagen.
Unterlagen
Lageplan, in dem der/die beantragte/Beantragten Baum/Bäume markiert ist/sind; kurzer Ortsbeschreibung des/der Standortes/Standorte, z.B. Garten, Grundstücksgrenze,...), Fotos des/der beantragten Baumes/Bäume
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeit mind. 4 bis 6 Wochen
Rechtsgrundlagen
Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Lünen in der aktuellen, gültigen Fassung
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz NRW - LNatSchG NRW)
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage erhoben werden.
Weiterführende Informationen
Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Lünen.