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Sondernutzung öffentlicher Grünflächen (Flächennutzung, Aufbruch)

Details

Formular zur Beantragung einer Sondernutzung einer öffentlichen Grünfläche (Flächennutzung für Lagerung, Aufbruch von Flächen oder Wegen)

Kosten

gem. Verwaltungsgebührensatzung und Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen

Fristen

Spätenst bis 2 Wochen vor Beginn des geplanten Vorhabens

Voraussetzungen

keine

Unterlagen

Lageplan mit Darstellung der beantragten Fläche, aktuelle Fotos vom Ist-Zustand der Fläche und Fotos von der Fläche nach Ende der Nutzung.

Bearbeitungsdauer

14 Tage

Verfahrensablauf

Nach Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt die Prüfung auf Vollständigkeit. Bei nicht eindeutigen Antragsunterlagen erfolgt eine Aufforderung zur Nachbesserung oder ein Ortstermin um den Ist-Zustand zu dokumentieren. Bescheiderstellung mit gegebenenfalls erforderlichen Auflagen und Versand der Genehmigung oder Versagung. Einpflegen der Nutzungsdauer der beantragten Maßnahme, Kontrolle von Auflagen und nach Beendigung der Maßnahme Vor-Ort-Kontrolle, wenn Nachweis des Flächenzustandes nicht eindeutig ist.

Rechtsgrundlagen

§ 37 Abs. 6 VwVfG NRW, § 58 Abs. 1 VwGO, Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lünen, Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen, § 23 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NW (StrWG NW)

Rechtsbehelf

Widerspruch: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats bei der Stadt Lünen, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen, Widerspruch erhoben werden.