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Denkmal - Antrag auf Steuerbescheinigungen

Details

Ausgaben für Maßnahmen, welche dem Erhalt und der Nutzung des Denkmals nutzen, bzw. hierfür notwendig sind, sind steuerlich erhöht absetzbar. Diese Vorteile gelten sowohl für Nutzer:innen wie auch für Eigentümer:innen eines Denkmals. Die Untere Denkmalbehörde wird Ihre eingereichten Ausgaben prüfen und die erstellte Bescheinigung dem Finanzamt weiterleiten.

Begriffe im Kontext

Steuerbescheinigung, Steuervorteile, Vergünstigungen, Denkmal, Denkmalschutz, Finanzamt, Steuervorteile