Denkmal - Antrag auf Steuerbescheinigungen
Details
Ausgaben für Maßnahmen, welche dem Erhalt und der Nutzung des Denkmals nutzen, bzw. hierfür notwendig sind, sind steuerlich erhöht absetzbar. Diese Vorteile gelten sowohl für Nutzer:innen wie auch für Eigentümer:innen eines Denkmals. Die Untere Denkmalbehörde wird Ihre eingereichten Ausgaben prüfen und die erstellte Bescheinigung dem Finanzamt weiterleiten.