Denkmal - Antrag auf Steuerbescheinigungen
Details
Ausgaben für Maßnahmen, welche dem Erhalt und der Nutzung des Denkmals nutzen, bzw. hierfür notwendig sind, sind steuerlich erhöht absetzbar. Diese Vorteile gelten sowohl für Nutzer:innen wie auch für Eigentümer:innen eines Denkmals. Die Untere Denkmalbehörde wird Ihre eingereichten Ausgaben prüfen und die erstellte Bescheinigung dem Finanzamt weiterleiten.
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Kosten
Die Gebühren für die Erteilung einer Bescheinigung für Steuervergünstigungen oder einer Zweitschrift dessen bemessen sich nach der Tarifstelle 3.3.2 (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung, Ausg. 2025 Nr. 11, 27.02.2025) und orientieren sich prozentual an der Summe der eingereichten Aufwendungen. Übersteigen die zu bescheinigenden Aufwendungen den Betrag von 5.000 Euro nicht, ist die Bescheinigung gebührenfrei.
Fristen
Im Kalenderjahr der getätigten Zahlung.
Voraussetzungen
Antragstellender = Steuerzahler; Nur Ausgaben für Maßnahmen, welche dem Erhalt und der Nutzung des Denkmals nutzen, bzw. hierfür notwendig sind, sind steuerlich erhöht absetzbar
Unterlagen
Rechnungen für umgesetzte Maßnahmen, ggf. Nachweis über Bezuschussungen Dritter, Angaben zu Wohn- und Nutzfläche, Ausstellungsdatum der denkmalrechtlichen Erlaubnis.
Bearbeitungsdauer
Zwei Wochen
Rechtsgrundlagen
§ 36 DSchG NRW