Antrag auf Befreiung vom Benutzungszwang der Biotonne
Details
Es besteht die Möglichkeit, sich als Eigentümer:in vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne befreien lassen. Hierfür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Faktisch muss nachgewiesen werden, dass Bioabfälle auf dem vorhandenen Grundstück fachgerecht kompostiert werden. Zudem muss die Möglichkeit gegeben sein, den Kompost auf demselben Grundstück auszubringen und dies auch tatsächlich zu tun. Die Möglichkeit hierzu ist gemäß Satzung gegeben, wenn pro Person, die auf dem Grundstück wohnt, jeweils 25 Quadratmeter Nutzfläche vorhanden sind.
Kosten
keine
Hinweise
Nur Eigentümer:innen können diesen Antrag stellen. Als Mieter:in wenden Sie sich bitte an ihre:n Vermieter:in. Bitte reichen Sie vollständige und aussagekräftige Unterlagen ein.
Fristen
keine
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer:in eines Grundstücks in Lünen, kompostieren und haben die Möglichkeit, ihren (oder den Ihres Mieters/Ihrer Mieterin) anfallenden Kompost auf eine Nutzfläche von 25 qm/Person auf dem eigenen Grundstück auszubringen.
Unterlagen
Vollständig ausgefüllter Antrag, aussagekräftige Fotos von einer fachgerecht erstellten Kompostierung sowie vom Grundstück.
Bearbeitungsdauer
bis zu vier Wochen (je nach Vollständigkeit des Antrags)
Rechtsgrundlagen
Abfallentsorgungssatzung Lünen