Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen

Google Translate

Mit Google Translate kann luenen.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Lünen hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Antrag auf Asylbewerberleistungen

Details

Sie können einen Antrag auf Asylbewerberleistungen stellen.

Kosten

kostenfrei

Fristen

Die Anträge sind an keine Frist gebunden, Leistungen werden in der Regel jedoch erst ab Antragstellung gewährt.

Voraussetzungen

Die Antragstellung ist an keine Voraussetzung gebunden.

Unterlagen

Antragsformular, Vermieterbescheinigung, Bankbescheinigung, Unterlagen zu Einkommen und Vermögen, Versicherungsunterlagen, weitere Unterlagen werden individuell angefordert

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 10 Tagen nach Antragseingang eine Eingangsbestätigung sowie eine Auflistung von weiteren individuell notwendigen Unterlagen.

Verfahrensablauf

Asylbewerberleistungen können Ausländerinnen und Ausländer erhalten, deren Aufenthalt für die Dauer des Asylverfahrens gestattet ist oder die vollziehbar ausreisepflichtig sind und eine Duldung erhalten haben.

Abhängig von Einkommen und Vermögen werden unter anderem Leistungen für Ernährung, Kleidung und Körperpflege berücksichtigt.

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden oftmals als Sachleistung zur Verfügung gestellt.

Weiterhin werden bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen notwendige ärztliche und zahnärztliche Behandlungskosten übernommen. Sie erhalten hierfür bei Ihrer Sachbearbeitung einen Behandlungsschein.

Lassen Sie sich zu allen Fragen rund um Asylbewerberleistungen gerne beraten, persönlich während der Sprechzeiten, oder telefonisch.

Rechtsgrundlagen

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/ - Asylbewerberleistungsgesetz