Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt
Details
Sie können einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.
Kosten
kostenfrei
Hinweise
E-Mail: sozialeLeistungen@luenen.de
Fristen
Die Anträge sind an keine Frist gebunden, Leistungen werden in der Regel jedoch erst ab Antragstellung gewährt.
Voraussetzungen
Die Antragstellung ist an keine Voraussetzung gebunden.
Unterlagen
Antragsformular, Vermieterbescheinigung, Bankbescheinigung, Unterlagen zu Einkommen und Vermögen, Versicherungsunterlagen, weitere Unterlagen werden individuell angefordert
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 10 Tagen nach Antragseingang eine Eingangsbestätigung sowie eine Auflistung von weiteren individuell notwendigen Unterlagen.
Verfahrensablauf
Sozialhilfe können grundsätzlich alle Lüner Einwohnerinnen und Einwohner erhalten, die nicht Anspruch auf vorrangige Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben.
Abhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen umfassen diese Leistungen unter anderem:
- Regelbedarf (Nahrungsmittel, Bekleidung,…)
- Miete und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherung
- evtl. Mehrbedarfe
Neben diesen Leistungen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Übernahme von Schulden zur Vermeidung einer Räumungsklage oder Sperrung der Strom-/ Gaszufuhr möglich.
Wenn Sie Bürgergeld erhalten, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an das Jobcenter.
Lassen Sie sich zu allen Fragen der Sozialhilfe gerne beraten, persönlich während der Sprechzeiten, oder telefonisch.