Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen
Details
Für unbegleitete minderjährige Ausländer:innen, die nach Deutschland einreisen, müssen Schutz und Versorgung sichergestellt werden. Sie werden zunächst vom Jugendamt in Obhut genommen und dann an einem passenden Ort untergebracht, z.B. bei einer Gastfamilie oder in einer Jugendhilfeeinrichtung.
Im Anschluss findet das sogenannte Clearing statt, bei dem die Fluchtgeschichte erfasst, der gesundheitliche Zustand festgestellt sowie eine Sozialanamnese durchgeführt werden. Nach Abschluss des Clearings wird eine geeignete, dauerhafte Unterbringung entsprechend den Bedürfnissen des jungen Menschen gesucht.
Kosten
Die Kosten werden von überörtlichen Trägern der Jugendhilfe übernommen.
Voraussetzungen
Unbegleitete:r minderjährige:r Ausländer:in, d.h. Einreise ohne Eltern(teil) oder sorgeberechtigte Person
Unterlagen
Nicht notwendig, aber hilfreich: Ausweisdokumente
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer eines Antrages kann sehr unterschiedlich ausfallen und hängt unmittelbar von der Komplexität des zu ergründenden Hilfebedarfes ab. Ferner kann es notwendig werden, im Kontakt mit weiteren Stellen (z.B. Schulen, Kindergärten, Kinder- Jugendtherapeuten) ergänzende Informationen einzuholen.
Rechtsgrundlagen
§27-35 SGB VIII, §36 SGB VIII, §41, §42, §42a SGB VIII
Weiterführende Informationen
Erziehungsberatung, Trennungs- Scheidungsberatung, Hilfen für junge Volljährige, Ambulante Hilfen, (Teil-) Stationäre Hilfen), Pflegefamilien, Schulsozialarbeit