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Rückkehrmanagement

Details

Stationäre Jugendhilfemaßnahmen sind ein wichtiges und herausforderndes Arbeitsfeld in den Jugendämtern. Zu Beginn der Arbeit steht stets die Prüfung der Rückkehroption in den familiären Haushalt und die damit ggf. verbundene Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur (Wieder-) Herstellung von Erziehungsfähigkeit der Kindeseltern (z.B. durch ambulante Hilfen).

In Fällen, in denen eine Rückkehr in den familiären Haushalt nicht möglich ist, besteht die Herausforderung darin, die jungen Menschen bereits in einem frühen Stadium der stationären Jugendhilfemaßnahme auf ein Leben außerhalb der Jugendhilfe vorzubereiten, um möglichst früh eine eigenständige und eigenverantwortliche Lebensführung zu gewährleisten.

Ziele:

- junge Menschen sind (wenn möglich) so schnell wie möglich wieder in ihren Herkunftsfamilien wohnhaft

- junge Menschen, die nicht in ihre Familien zurückkehren können, entwickeln so früh wie möglich die entsprechen lebenspraktischen Fertigkeiten und notwendige Persönlichkeitsreife, um ihr Leben eigenverantwortlich (frei von Jugendhilfe) bestreiten zu können

Kosten

Im Falle von (teil-) stationären Hilfen kann ein am Einkommen individuell berechneter Selbstkostenanteil anfallen. Ferner kann es zu einer Vereinnahmung des Kindergeldes kommen

Fristen

Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich. Ein Antrag auf §41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige – sollte zeitnah vor Vollendung des 18. Lebensjahres gestellt werden.

Voraussetzungen

Leistungsberechtigt sind alle Familien, deren Kinder bei einem sorgeberechtigten Elternteil in Lünen leben.

Unterlagen

Geburtsurkunde des Kindes

Nachweis über Sorgerechtsregelung (Negativbescheinigung Sorgeregister, Sorgeerklärung, Beschluss des Familiengerichts)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer eines Antrages kann sehr unterschiedlich ausfallen und hängt unmittelbar von der Komplexität des zu ergründenden Hilfebedarfes ab. Ferner kann es notwendig werden, im Kontakt mit weiteren Stellen (z.B. Schulen, Kindergärten, Kinder- Jugendtherapeuten) ergänzende Informationen einzuholen.

Rechtsgrundlagen

§§ 1, 2, 27, 34, 35 SGB VIII

Weiterführende Informationen

Erziehungsberatung, Trennungs- Scheidungsberatung, Hilfen für junge Volljährige, Ambulante Hilfen, (Teil-) Stationäre Hilfen), Pflegefamilien, Schulsozialarbeit