Sondernutzungserlaubnisse
Details
Für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung von Straßen ist eine Erlaubnis erforderlich.
Kosten
Gemäß Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Lünen
Fristen
2 Wochen vor der Sondernutzung
Unterlagen
Formlose Beschreibung der geplanten Sondernutzung
Bearbeitungsdauer
Ca. eine Woche
Rechtsgrundlagen
§ 18 StrWG NRW i.V.m. mit der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Lünen