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Sondernutzungserlaubnisse

Details

Für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung von Straßen ist eine Erlaubnis erforderlich.

Kosten

Gemäß Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Lünen

Fristen

2 Wochen vor der Sondernutzung

Unterlagen

Formlose Beschreibung der geplanten Sondernutzung

Bearbeitungsdauer

Ca. eine Woche

Rechtsgrundlagen

§ 18 StrWG NRW i.V.m. mit der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Lünen