Betreuungsbehörde
Details
Herzlich willkommen bei der Betreuungsbehörde Lünen. Wir sind Ihre Anlaufstelle für Fragen und Anliegen rund um Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und rechtliche Betreuung.
Wir helfen Ihnen die richtige Vorsorge für Ihre Zukunft zu treffen, damit Sie und Ihre Angehörigen gut abgesichert sind.
Wir beraten Sie zu wichtigen Dokumenten wie:
• Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern darf, wenn Sie das nicht mehr selbst können.
• Patientenverfügung: Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie möchten oder nicht möchten. Diese Verfügung wird in Krankenhäusern priorisiert und Sie belasten Ihre Angehörigen nicht mit schweren Entscheidungen.
• Rechtliche Betreuung: Wir begleiten Sie, wenn rechtliche Betreuung notwendig wird und unterstützen Betreuer und Betreuerinnen. Mehr zu rechtlicher Betreuung erfahren Sie in den Downloads (Betreuungsrecht).
Sprechzeiten:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Gesucht! Berufsbetreuer/innen: Sie haben Interesse, eigene Betreuungen zu führen, beruflich oder ehrenamtlich? Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne.
Informationen zum Registrierungsverfahren finden Sie in den Downloads (Registrierungsverfahren).
Hinweise
Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben.
Voraussetzungen
Sie wollen frühzeitig Vorsorge treffen, und benötigen Unterstützung oder Beratung im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, dann gibt es keine besonderen Voraussetzungen.
Falls jedoch eine rechtliche Betreuung erforderlich ist, muss nachgewiesen werden, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können.
Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin. (§1814 BGB)
Unterlagen
Zur Beglaubigung ihrer Vorsorgevollmacht benötigen Sie Ihren Personalausweis. Außerdem ist es hilfreich, wenn Sie bereits hier die Formulare herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt mitbringen. Sollten Sie dieses nicht können, erhalten Sie an der Information der Stadt Lünen, im Eingangsbereich des Rathauses, Exemplare zur Mitnahme.
Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin zur Beratung und Beglaubigung der Vorsorgevollmacht.
Bearbeitungsdauer
Die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht dauert ca. 15 Minuten. Es wird darum gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Die Beratung ist individuell und daher zeitlich nicht abzuschätzen.
Verfahrensablauf
Für Beratung und/oder die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht bitten wir Sie, einen Termin mit der zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren.
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung wird beim Amtsgericht beziehungsweise Betreuungsgericht angeregt. Wir unterstützen Sie gerne in diesem Verfahren.